Eheurkunde Ausstellung

    Ausstellen einer Eheurkunde

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

    Beschreibung

    Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.

    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.

    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde
    • Internationale Eheurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register.

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Wunstorf: Eheurkunde (in Wunstorf geheiratet)

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
    • Eheurkunde
    • mehrsprachige Eheurkunde
    • beglaubigter Auszug aus dem Eheregister
    • Bescheinigung über die Namensführung


    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
    • Eheurkunde
    • mehrsprachige Eheurkunde
    • beglaubigter Auszug aus dem Eheregister
    • Bescheinigung über die Namensführung


    Online-Dienst

    Eheurkunde beantragen

    ID: L100040_478204671

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.

    Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.

    Hinweise für Wunstorf: Eheurkunde (in Wunstorf geheiratet)

    Für in Wunstorf geschlossene oder nachbeurkundete Eheschließungen wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner im Standesamt Wunstorf.

    Für in Wunstorf geschlossene oder nachbeurkundete Eheschließungen wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner im Standesamt Wunstorf.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Südstr. 1

    31515 Wunstorf

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. 09:00 - 12:00 Uhr und Do. 14:30 - 17:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten: zusätzlich Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05031 101-274

    E-Mail: Standesamt@wunstorf.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Drei Standesbeamte kümmern sich in Wunstorf um die sogenannten Personenstandsfälle. Für Trauungen stehen aktuell drei reizvolle Eheschließungsorte im Stadtgebiet zur Verfügung. Ebenso werden im Standesamt die in Wunstorf geborenen Kinder (Hausgeburten) und verstorbenen Personen urkundlich bearbeitet. Sofern eine gewünschte Änderung des Vor- oder Familiennamens nicht über die Vorschriften des bürgerlichen Rechts erreicht werden kann, kann ein Antrag auf eine öffentlich-rechtliche Namensänderung gestellt werden. Darüber hinaus werden im Standesamt Vaterschaftsanerkennung und Kirchenaustritte entgegengenommen.

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
    • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.

    Formulare

    Onlineverfahren möglich

    Schriftform erforderlich

    Persönliches Erscheinen bei mündlicher Antragstellung nötig

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:

    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
    • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
    • Sie sind die Eltern der Ehegatten.
    • Sie sind Kind der Ehegatten.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

    Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann eine inländische Geburtsurkunde nur ausgestellt werden, wenn die Eheschließung vorher in Deutschland nachbeurkundet wurde. Die Nachbeurkundung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Informieren Sie sich ggf. beim Standesamt.

    Hinweise für Wunstorf: Eheurkunde (in Wunstorf geheiratet)

    Personen, auf die sich der Eintrag im Eheregister bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge müssen Ihre Identität durch ein amtliches Ausweisdokument nachweisen können (zum Beispiel durch Personalausweis oder Reisepass).

    Andere Personen müssen zusätzlich ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Eheurkunde nachweisen können (zum Beispiel wird die Urkunde für wirtschaftliche, wissenschaftliche oder familiäre Zwecke benötigt).

    Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

    Personen, auf die sich der Eintrag im Eheregister bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge müssen Ihre Identität durch ein amtliches Ausweisdokument nachweisen können (zum Beispiel durch Personalausweis oder Reisepass).

    Andere Personen müssen zusätzlich ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Eheurkunde nachweisen können (zum Beispiel wird die Urkunde für wirtschaftliche, wissenschaftliche oder familiäre Zwecke benötigt).

    Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wunstorf: Eheurkunde (in Wunstorf geheiratet)

    Bürgerliches Gesetzbuch, Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung

    Bürgerliches Gesetzbuch, Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde persönlich oder schriftlich beantragen.

    Ausstellung einer Eheurkunde persönlich beantragen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Ausstellung einer Eheurkunde schriftlich beantragen:

    Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.

    Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

    • Name, Vorname
    • Ihre Meldeanschrift
    • Ort und Datum der Schließung der Ehe und gegebenenfalls Begründung der Lebenspartnerschaft
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • den Grund der Beantragung
    • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse

    Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Eheurkunde.

    Hinweise für Wunstorf: Eheurkunde (in Wunstorf geheiratet)

    Sofern Ihre Eheschließung hier im Standesamt geschlossen oder nachbeurkundet wurde, können Sie die benötigten Urkunden schnell und einfach im Online-Verfahren beantragen. Wir schicken Ihnen die angeforderte(n) Urkunde(n) anschließend per Post zu.

    Sollten Sie Probleme mit der Online-Beantragung haben, wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner im Standesamt Wunstorf.

    Sofern Ihre Eheschließung hier im Standesamt geschlossen oder nachbeurkundet wurde, können Sie die benötigten Urkunden schnell und einfach im Online-Verfahren beantragen. Wir schicken Ihnen die angeforderte(n) Urkunde(n) anschließend per Post zu.

    Sollten Sie Probleme mit der Online-Beantragung haben, wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner im Standesamt Wunstorf.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Eheregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Hinweise für Wunstorf: Eheurkunde (in Wunstorf geheiratet)

    Die Frist für die Führung des Eheregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Urkunden für Eheschließungen die länger als 80 Jahre zurückliegen werden vom zuständigen Archiv ausgestellt.

    Die Frist für die Führung des Eheregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Urkunden für Eheschließungen die länger als 80 Jahre zurückliegen werden vom zuständigen Archiv ausgestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Die Gebühr für die Ausstellung einer Eheurkunde beträgt 15 Euro.

    Wird der Erteilung mehrerer Exemplare einer Eheurkunde beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.

    Hinweise für Wunstorf: Eheurkunde (in Wunstorf geheiratet)

    15,00 € (für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird, 7,50 €)

    15,00 € (für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird, 7,50 €)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 12.02.2015

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Stichwörter

    Eheurkunde, Hochzeit, Trauung, Ehe, Heirat, Ausstellung Eheurkunde, Heiratsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024