Ausstellen einer Eheurkunde
Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.
Beschreibung
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Eheurkunde
- Internationale Eheurkunde
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Helmstedt: Eheurkunde beantragen
Im Standesamt Elm-Lappwald in Helmstedt können Sie für die Orte
Helmstedt
Emmerstedt
Barmke
Runstedt
Grasleben
Mariental
Querenhorst
Büddenstedt
folgende Urkunden erhalten:
Geburtsurkunde (auch international)
beglaubigter Geburtsregisterausdruck
gekürzte Geburtsurkunde
Eheurkunde (auch international)
beglaubigter Eheregisterausdruck
Sterbeurkunde (auch international)
Im Standesamt Elm-Lappwald in Helmstedt können Sie für die Orte
Helmstedt
Emmerstedt
Barmke
Runstedt
Grasleben
Mariental
Querenhorst
Büddenstedt
folgende Urkunden erhalten:
Geburtsurkunde (auch international)
beglaubigter Geburtsregisterausdruck
gekürzte Geburtsurkunde
Eheurkunde (auch international)
beglaubigter Eheregisterausdruck
Sterbeurkunde (auch international)
Online-Dienst
Beantragung Eheurkunde
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.
Ansprechpartner
GB2 - FB14 - Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontaktperson
Frau Nicole Schmidchen-Ließmann
E-Mail: nicole.schmidchen-liessmann@stadt-helmstedt.de
Telefon Festnetz: 05351 17-1426
Frau Sabine Menzel
Herr Florian Melzer
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.
Formulare
Onlineverfahren möglich
Schriftform erforderlich
Persönliches Erscheinen bei mündlicher Antragstellung nötig
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
- Sie sind die Eltern der Ehegatten.
- Sie sind Kind der Ehegatten.
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann eine inländische Geburtsurkunde nur ausgestellt werden, wenn die Eheschließung vorher in Deutschland nachbeurkundet wurde. Die Nachbeurkundung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Informieren Sie sich ggf. beim Standesamt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Verfahrensablauf
Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde persönlich oder schriftlich beantragen.
Ausstellung einer Eheurkunde persönlich beantragen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Ausstellung einer Eheurkunde schriftlich beantragen:
Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Ihre Meldeanschrift
- Ort und Datum der Schließung der Ehe und gegebenenfalls Begründung der Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- den Grund der Beantragung
- gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse
Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Eheurkunde.
Hinweise für Helmstedt: Eheurkunde beantragen
Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde, oder beglaubigten Auszug aus dem Register.
Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.
Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde, oder beglaubigten Auszug aus dem Register.
Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.
Fristen
Die Frist für die Führung des Eheregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung einer Eheurkunde beträgt 15 Euro.
Wird der Erteilung mehrerer Exemplare einer Eheurkunde beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.
Hinweise für Helmstedt: Eheurkunde beantragen
Suchgebühren bei fehlenden Angaben 20 - 60 €
Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Wir bitten um Verständnis, dass ein Nachweis für den entsprechenden Bedarf (z.B. Aufforderungsschreiben der LVA) erforderlich ist.
Suchgebühren bei fehlenden Angaben 20 - 60 €
Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Wir bitten um Verständnis, dass ein Nachweis für den entsprechenden Bedarf (z.B. Aufforderungsschreiben der LVA) erforderlich ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Helmstedt: Eheurkunde beantragen
Die Eheurkunde und der belaubigte Eheregisterausdruck weisen Eheschließung, Namensführung und ggfs auch die Auflösung der Ehe nach.
Die Geburtsurkunde dient dem Nachweis der Existenz sowie des Alters und enthält die aktuellen Angaben über die Eltern. In der gekürzten Geburtsurkunde erscheinen Eltern, Religion und Geschlecht nur auf Wunsch. Sie ist immer dann ausreichend, wenn diese Angaben nicht nachgewiesen werden müssen. Personen, die einen neuen Vornamen nach TSG führen, bietet sie die Möglichkeit, das Geschlecht in der Urkunde wegzulassen.
Für eine Eheschließung oder Staatsangehörigkeitsangelegenheiten wird ein beglaubigter Geburtsregisterausdruck benötigt ebenso wie in allen Angelegenheiten, bei denen die Abstammung relevant ist.
Die Eheurkunde und der belaubigte Eheregisterausdruck weisen Eheschließung, Namensführung und ggfs auch die Auflösung der Ehe nach.
Die Geburtsurkunde dient dem Nachweis der Existenz sowie des Alters und enthält die aktuellen Angaben über die Eltern. In der gekürzten Geburtsurkunde erscheinen Eltern, Religion und Geschlecht nur auf Wunsch. Sie ist immer dann ausreichend, wenn diese Angaben nicht nachgewiesen werden müssen. Personen, die einen neuen Vornamen nach TSG führen, bietet sie die Möglichkeit, das Geschlecht in der Urkunde wegzulassen.
Für eine Eheschließung oder Staatsangehörigkeitsangelegenheiten wird ein beglaubigter Geburtsregisterausdruck benötigt ebenso wie in allen Angelegenheiten, bei denen die Abstammung relevant ist.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.07.2024
Stichwörter
Heirat, Heiratsurkunde, Hochzeit, Trauung, Ausstellung Eheurkunde, Ehe, Eheurkunde