Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.
Beschreibung
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet hat.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen und den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.
Sie können jederzeit beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
- neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
- als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
Gesamtthemenübersicht Personenstandsurkunde
Folgende Urkunden zur Lebenspartnerschaft können beim Standesamt (unter Berücksichtigung der unten genannten Voraussetzungen) bestellt werden:
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Ausdrucke aus den Personenstandsregistern/beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch auch mit Hinweisen
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält Angaben über
- Vor- und Familiennamen der Lebenspartner
- Ort und Tag ihrer Geburt
- gegebenenfalls Religionszugehörigkeit
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
- Aktuelle Namensführung nachBegründung der
Lebenspartnerschaft - Gegebenenfalls Anlass und Zeitpunkt der Auflösung
Der Registerausdruck (beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch)
- enthält alle Eintragungen des Registers mit allen Folgebeurkundungen und auf Wunsch mit allen Hinweisen.
- Geburtszeit und Sterbezeit sind nur in Registerausdrucken enthalten.
- Der Registerausdruck aus den bisherigen (in Buchform geführten)
Personenstandsbüchern wird als beglaubigte Abschrift fototechnisch erstellt.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Lebenspartnerschaft begründet wurde oder die auf Antrag eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft (nach)beurkundet hat..
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Lebenspartnerschaft) geführt. Dort erhält man die entsprechenden Urkunden, auch wenn man dort nicht oder nicht mehr wohnt. Dies gilt auch für alle Personenstandsfälle im Ausland. Diese Urkunden erhält man dann im Ausland bei dem zuständigen Standesamt.
- Dies gilt auch für internationale Urkunden.
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
beim Abholen direkt im Standesamt durch die Antragstellerin/den Antragsteller
- gültiger Personalausweises oder Reisepasses
beim Abholen direkt im Standesamt durch eine bevollmächtigte Person
- formlose Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers und der bevollmächtigen Person
beim Abholen direkt im Standesamt durch Eltern/Kinder
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Abholenden
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt
- Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde beziehen soll
- Sie sind die Eltern der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
- Sie sind ein Kind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
Die Urkunden können von folgenden Personen bestellt werden:
- eingetragene Lebenspartnerin/eingetragener Lebenspartner
- Mutter/Vater
- sonstige berechtigte Person (Berechtigung ist nachzuweisen und wird vom Standesamt geprüft)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin im Standesamt erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Ihre Meldeanschrift
- Ort und Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- den Grund der Beantragung
- ggf. weitere Nachweise z. B. für das rechtliche Interesse
- Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Lebenspartnerschaftsurkunde.
Online-Beantragung
Sie können die Ausstellung auch online beantragen und bekommen die Lebenspartnerschaftsurkunde dann per Post zugeschickt.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
Urkunden können online mit integrierter Online-Bezahlfunktion über den Antrag bestellt werden.
Sollte die Online-Bestellung aus einem wichtigem Grund (zum Beispiel kein Internetanschluss) nicht möglich sein, kann die Urkunde auch persönlich im Standesamt bestellt werden.
Bei persönlicher Bestellung im Standesamt muss die Urkunde vor Ort bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Fristen
Die Frist zur Fortführung des Lebenspartnerschaftsregisters darf noch nicht abgelaufen sein; die Frist beläuft sich auf 80 Jahre seit Beurkundung der Lebenspartnerschaft im Lebenspartnerschaftsregister.
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
Bei persönlicher Beantragung im Standesamt wird Ihnen die Urkunde direkt ausgehändigt. Bitte kalkulieren Sie hierfür etwas Wartezeit ein.
Die Bearbeitungszeit für die Online-Bestellung beträgt derzeit drei Wochen (plus Postweg).
Kosten
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
Niedersachsen: Gebühr 15 Euro
Wird die Erteilung mehrerer Exemplare einer Personenstandsurkunde beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Lebenspartnerschaftsurkunde; Abschrift Lebenspartnerschaftsregister/-buch; Internationale Urkunden 15 Euro
- Für jede weitere gleichzeitig davon (inhaltsgleiche) ausgefertigte Urkunde 7,50 Euro
Versandkosten
- im Inland - keine Portokosten
- im Ausland - 10,07 Euro Portokosten. Der Versand erfolgt per Einschreiben mit Rückschein.
Hinweis
Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Sie werden duch einen entsprechenden Stempel gekennzeichnet.
Die Gebühren des Standesamtes können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.08.2023
Stichwörter
Lebenspartnerschaft, Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen, Partnerschaftsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung, Lebenspartnerschaftsurkunde