Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.
Beschreibung
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet hat.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen und den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.
Sie können jederzeit beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
- neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
- als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke
Hinweise für Hannover: Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
Wenn Sie in Hannover eine Lebenspartnerschaft begründet haben, können Sie Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister erhalten. Das gilt auch, wenn Sie im Ausland die Partnerschaft begründet haben, diese Partnerschaft aber in Hannover nachbeurkundet wurde.
Online-Dienst
Lebenspartnerschaftsurkunde
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Hinweise für Hannover: Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das die im Ausland geschlossene Ehe in dem von ihm geführten Eheregister nachbeurkundet hat.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Lebenspartnerschaft begründet wurde oder die auf Antrag eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft (nach)beurkundet hat..
Ansprechpartner
Stadt Hannover - 32.31.2 - Urkundenservice und Folgebeurkundungen
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 bis 12:30 Uhr Dienstag: 08:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 bis 12:30 Uhr & 15:00 bis 16:30 Uhr Freitag: geschlossen Telefonische Erreichbarkeit Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag, Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr Hinweis zu den Öffnungszeiten Die genannten Öffnungszeiten gelten für Spontankund*innen am Info-Schalter des Standesamtes. Hier können Sie insbesondere Urkunden bestellen oder Unterlagen abgeben. Individuelle Beratungen und auch die Abgabe von Erklärungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten über die jeweiligen Ansprechpartner*innen und nutzen auch unser Online-Angebot, insbesondere die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation und die Online-Bestellung von Urkunden. Sofern möglich, empfehlen wir auch, z. B. Unterlagen per Post oder direkt über unseren Hausbriefkasten einzureichen.
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Hinweise für Hannover: Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
Bitte bringen Sie bei Ihrem Besuch auf jeden Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt
- Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde beziehen soll
- Sie sind die Eltern der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
- Sie sind ein Kind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Hinweise für Hannover: Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
- Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
- Voraussetzung für die Ausstellung einer deutschen Eheurkunde ist die vorherige Nachbeurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe in einem deutschen Eheregister.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 55-68 Personenstandsgesetz( PStG)
- §§ 48, 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Hinweise für Hannover: Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- §55 ff Personenstandsgesetz (PStG)
- §§61 ff Personenstandsgesetz (PStG)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin im Standesamt erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Ihre Meldeanschrift
- Ort und Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- den Grund der Beantragung
- ggf. weitere Nachweise z. B. für das rechtliche Interesse
- Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Lebenspartnerschaftsurkunde.
Online-Beantragung
Sie können die Ausstellung auch online beantragen und bekommen die Lebenspartnerschaftsurkunde dann per Post zugeschickt.
Hinweise für Hannover: Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
Online können Sie die Urkunde unter dem o.g. Link bestellen und bezahlen.
Anforderung einer Geburtsurkunde bei der Landeshauptstadt Hannover
Schriftlich beantragen
Die Urkunde kann auch schriftlich beantragt werden; geben Sie dabei bitte neben Ihrer vollständigen Anschrift auch die notwendigen Daten der betroffenen Person (Name, Heiratsdatum, gegebenenfalls Registernummer) an sowie gegebenenfalls das Verwandtschaftsverhältnis oder Ihr rechtliches Interesse. Die Gebühr wird in diesem Fall per Rechnung erhoben.
Persönlich beantragen
Sie können die Urkunde auch persönlich im Amt beantragen, gerne schicken wir sie Ihnen aber auch per Post zu.
Eine persönliche Vorsprache ist möglich, bitte vereinbaren Sie jedoch vorher einen Termin: Urkundenservice.standesamt@hannover-stadt.de.
Hinweise
Berechtigt hierfür sind Sie selbst und auch weitere Personen, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Gesetzlich ist das im Personenstandsgesetz geregelt.
Fristen
Die Frist zur Fortführung des Lebenspartnerschaftsregisters darf noch nicht abgelaufen sein; die Frist beläuft sich auf 80 Jahre seit Beurkundung der Lebenspartnerschaft im Lebenspartnerschaftsregister.
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Kosten
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
Niedersachsen: Gebühr 15 Euro
Wird die Erteilung mehrerer Exemplare einer Personenstandsurkunde beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.
Hinweise für Hannover: Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
Die Urkunde ist im Regelfall gebührenpflichtig.
Die Gebühr ist vor Ort in bar oder per ec-Karte zu bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Bemerkungen
Hinweise für Hannover: Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.08.2023
Stichwörter
Lebenspartnerschaft, Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen, Partnerschaftsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung, Lebenspartnerschaftsurkunde