Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft
Beschreibung
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- An- und Auszugsdatum sowie
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen
- Vornamen und Familienname,
- Doktorgrad,
- Alter,
- Geschlecht,
- Staatsangehörigkeiten,
- derzeitige Anschriften und
- gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift
mitgeteilt werden.
Online-Dienst
Melderegisterauskunft beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gebiet die Daten erhoben werden sollen.
Ansprechpartner
Gemeinde Salzhemmendorf - Fachdienst Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Salzhemmendorf Hauptstraße
Linien:- Bus: Linie 50
- Bus: 50
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Mo und Do 7.00 -12.30 Uhr Di, Mi und Fr 9.00 -12.30 Uhr Mo und Do 14.00 -18.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05153 808-144
E-Mail: info@salzhemmendorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- öffentliches innerstaatliches Interesse
- Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 10.11.2015