Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber WohnungsgebernOnline erledigen

    Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Beschreibung

    Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist. Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

    Online-Dienst

    Melderegisterauskunft beantragen

    ID: L100040_448328582

    Beschreibung

    Es wird ein BundID-Konto mit aktivierter Online-Ausweisfunktion benötigt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Salzhemmendorf - Fachdienst Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 2

    31020 Salzhemmendorf

    Haltestellen

    • Haltestelle: Salzhemmendorf Hauptstraße
      Linien:
      • Bus: Linie 50
      • Bus: 50

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Mo und Do 7.00 -12.30 Uhr Di, Mi und Fr 9.00 -12.30 Uhr Mo und Do 14.00 -18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05153 808-144

    E-Mail: info@salzhemmendorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • rechtliches Interesse

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 05.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de