Melderegisterauskunft Erteilung erweitert
Beschreibung
Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- Anschriften
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
Online-Dienst
Erweiterte Melderegisterauskunft
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Zahlungsweise
- paydirekt
- Visa Karte
- Paypal
- Mastercard
- giropay
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person, zu der eine erweiterte Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
Verwaltungsstelle Burgdorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05347 512
Telefon Festnetz: 05347 328(montags: 08:00-12:30 und 14:00-18:00 Uhr)
E-Mail: aussenstelle@baddeckenstedt.de
Bürgerbüro Baddeckenstedt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05345 498-23(Frau Kokott)
Telefon Festnetz: 05345 498-0(Zentrale)
Fax: 05345 498-10
Telefon Festnetz: 05345 498-24(Frau Ansorge)
Telefon Festnetz: 05345 498-42(Frau Brencic)
E-Mail: buergerbuero@baddeckenstedt.de
erforderliche Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird
Voraussetzungen
- ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr: mindestens EUR 20,00
Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 04.06.2015
Stichwörter
Melderegisterauskunft Erteilung erweitert