Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
Beschreibung
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.
Hinweise für Hesel: Hinweis zu Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Statuswechsels im Meldeamt nur vorbereiten kann.
Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb das Einwohnermeldeamt persönlich aufsuchen.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Statuswechsels im Meldeamt nur vorbereiten kann.
Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb das Einwohnermeldeamt persönlich aufsuchen.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Hesel - Sachgebiet 22 Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.
Postanschrift
Postfach 1254
26833 Hesel
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen
Hinweise für Hesel: Hinweis zu Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
Ihr Personalausweis und wenn Sie haben, den Reisepass. Wenn es beide Eheleute/eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner betrifft, kann dies von einem angezeigt werden, aber bitte dann den Personalausweis und falls vorhanden den Reisepass von der Ehegattin/dem Ehegatten oder der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner mitbringen. Minderjährige Kinder können mit umgemeldet werden, hier falls vorhanden, Ausweisdokumente mitbringen. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen für die gleichen Wohnungen gemeldet sind, die in den Statuswechsel einbezogen werden. Volljährige Kinder müssen den Statuswechsel persönlich anzeigen.
Ihr Personalausweis und wenn Sie haben, den Reisepass. Wenn es beide Eheleute/eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner betrifft, kann dies von einem angezeigt werden, aber bitte dann den Personalausweis und falls vorhanden den Reisepass von der Ehegattin/dem Ehegatten oder der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner mitbringen. Minderjährige Kinder können mit umgemeldet werden, hier falls vorhanden, Ausweisdokumente mitbringen. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen für die gleichen Wohnungen gemeldet sind, die in den Statuswechsel einbezogen werden. Volljährige Kinder müssen den Statuswechsel persönlich anzeigen.
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Voraussetzungen
- Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Hinweise für Hesel: Hinweis zu Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
Der Statuswechsel muss innerhalb von 14 Tagen angezeigt werden.
Der Statuswechsel muss innerhalb von 14 Tagen angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer
0 Tage (sofortige Bearbeitung)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Ummeldung Statuswechsel