Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
Beschreibung
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.
Ansprechpartner
Gemeinde Jemgum - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Jemgum, Sparkasse
Linie:- Bus: 605
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Das Erdgeschoss ist barierefrei zugänglich.
Öffnungszeiten
Montag-Donnerstag 08:00-12:30 Sie benötigen einen Termin? Kein Problem: Rufen Sie uns für einen individuellen Termin einfach an. Freitag 08:00-12:30
Kontakt
Kontaktperson
Frau Monika Zuidema (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 04958 9181-16
E-Mail: monika.zuidema@jemgum.de
Frau Deike Buß (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 04958 9181-30
E-Mail: deike.buss@jemgum.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Voraussetzungen
- Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz
Verfahrensablauf
Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
0 Tage (sofortige Bearbeitung)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Ummeldung Statuswechsel