Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel

    Beschreibung

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.

    Online-Dienste

    Statuswechsel Wohnung

    ID: L100040_476911092

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    Statuswechsel Wohnung

    ID: L100040_574536359

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Bockhorn

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    26345 Bockhorn

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04453 70836

    Telefon Festnetz: 04453 7080

    E-Mail: gemeinde@bockhorn.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Einheitsgemeinde Bockhorn

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    26345 Bockhorn

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr.: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Di.: 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Do.: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04453 7080

    Fax: 04453 70836

    E-Mail: gemeinde@bockhorn.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

    Voraussetzungen

    • Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz

    Verfahrensablauf

    Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    0 Tage (sofortige Bearbeitung)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ummeldung Statuswechsel

    Sprachversion

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