Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel

    Beschreibung

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.

    Online-Dienst

    An- und Ummeldung

    ID: L100040_475746211

    Beschreibung

    Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes. Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen. Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.

    Ansprechpartner

    Stadt Bockenem - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Buchholzmarkt 1

    31167 Bockenem

    Parkplätze

    • Parkplatz: Am Rathaus
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Am Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bockenem, Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 130

    31163 Bockenem

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05067 242-333

    Fax: 05067 242-399

    Telefon Festnetz: 05067 242-334

    E-Mail: ema@bockenem.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

    Voraussetzungen

    • Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz

    Verfahrensablauf

    Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    0 Tage (sofortige Bearbeitung)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ummeldung Statuswechsel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English