• Bockenem (Landkreis Hildesheim, Niedersachsen)
Wohnsitz Änderung Statuswechsel

Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel

Beschreibung

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.

Online-Dienst

An- und Ummeldung

ID: L100040_475746211

Beschreibung

Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes. Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen. Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 20.10.2022

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.

Ansprechpartner

Stadt Bockenem - Einwohnermeldeamt

Adresse

Postanschrift

Postfach 130

31163 Bockenem

Hausanschrift

Buchholzmarkt 1

31167 Bockenem

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr , 14:00 - 16:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis:  Jeden ersten Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr , 14:00 - 16:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis:  Jeden ersten Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 05067 242-334

Telefon Festnetz: 05067 242-333

E-Mail: ema@bockenem.de

Version

Technisch erstellt am 20.05.2021

Technisch geändert am 20.05.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen

Formulare

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

Voraussetzungen

  • Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

0 Tage (sofortige Bearbeitung)

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

Version

Technisch erstellt am 28.05.2014

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Ummeldung Statuswechsel

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024