Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
Beschreibung
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.
Online-Dienste
Wohnsitz An-/Ummeldung des Haupt-/Nebenwohnsitzes
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Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
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Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Identifizierung
- Rechtverbindliche Unterschrift
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.
Ansprechpartner
Stadt Schöningen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem neuen Rathaus (Markt 2)
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Burgplatz vor der Polizei
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: am Busbahnhof
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schöningen, ZOB
Linie:- Bus: 370, 371, 395, 396, 397, 653 (Bördebus)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: sowie jeden ersten Samstag im Monat von 09:30 - 12:00 Uhr Ausnahmeregelung bei Feier-und Brückentag: 2. Samstag im Monat von 09:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05352 512-157
Telefon Festnetz: 05352 512-144
Fax: 05352 512-199
Telefon Festnetz: 05352 512-145
E-Mail: stadt@schoeningen.de
Internet
Bankverbindung
Stadtkasse Schöningen
Empfänger: Stadtkasse Schöningen
IBAN: DE86 2505 0000 0006 8020 29
BIC: NOLADE2HXXX
Bankinstitut: Braunschweigische Landessparkasse
Stadtkasse Schöningen
Empfänger: Stadtkasse Schöningen
IBAN: DE65 2709 2555 3006 6824 00
BIC: GENODEF1WXX
Bankinstitut: Volksbank eG
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05352 5120
E-Mail: buergerbuero@schoeningen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Voraussetzungen
- Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz
Verfahrensablauf
Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
0 Tage (sofortige Bearbeitung)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Ummeldung Statuswechsel