Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Hinweise für Hesel: Hinweis zu Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Anmeldung einer Nebenwohnung im Meldeamt nur vorbereiten kann.
Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb das Einwohnermeldeamt persönlich aufsuchen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin (siehe Terminvereinbarung).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Hesel - Sachgebiet 22 Bürgerdienste
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1254
26833 Hesel
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor und neben dem Rathaus
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Kreuzung B72/436
Linien:- Bus: 625
- Bus: 460
- Bus: 467
- Haltestelle: Kreuzung L24
Linien:- Bus: 625
- Bus: 619
- Bus: 476
- Haltestelle: B436
Linien:- Bus: 460
- Bus: 467
- Bus: 619
- Bus: 625
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ute Ötjen
Telefon Festnetz: 04950 39-2213
E-Mail: u.oetjen@hesel.de
Frau Saskia Desenz
Telefon Festnetz: 04950 39-2211
E-Mail: s.desenz@hesel.de
Frau Frauke Freitag
Telefon Festnetz: 04950 39-2212
E-Mail: f.freitag@hesel.de
Internet
Formulare
Vordruck - Wohnungsgeberbestätigung
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Hinweise für Hesel: Hinweis zu Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Ihr Personalausweis - wenn Eheleute/eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner zuziehen, kann eine Person beide anmelden. Bitte auch hier den Personalausweis von der Ehegattin/vom Ehegatten oder von der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner mitbringen. Auch die minderjährigen Kinder können mit angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen. Wenn volljährige Kinder mitziehen, müssen diese sich selber um die Anmeldung kümmern.
Handelt es sich bei der neuen Wohnung um eine Mietwohnung, muss eine Wohnungsgeberbescheinigung (Vordruck und Online-Antrag unter Anträge/Formulare) unterschrieben vom Vermieter mitgebracht werden.
Formulare
Hinweise für Hesel: Hinweis zu Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Verfahrensablauf
Hinweise für Hesel: Hinweis zu Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Die Meldung muss persönlich erfolgen, bei Ehegatten/eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft siehe unter "Welche Unterlagen werden benötigt".
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Anmeldung als Nebenwohnsitz