Wohnsitz Anmeldung als NebenwohnsitzOnline erledigen

    Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    Beschreibung

    Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

    Hinweise für Hesel: Hinweis zu Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Anmeldung einer Nebenwohnung im Meldeamt nur vorbereiten kann.

    Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb das Einwohnermeldeamt persönlich aufsuchen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin (siehe Terminvereinbarung).

    Online-Dienste

    Bitte hier klicken, um das Online-Formular zu starten

    ID: L100040_421666903

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zur Terminvereinbarung

    ID: L100040_429733865

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Hesel - Sachgebiet 22 Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 14

    26835 Hesel

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor und neben dem Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: B436
      Linien:
      • Bus: 467
      • Bus: 619
      • Bus: 625
      • Bus: 460
    • Haltestelle: Kreuzung B72/436
      Linien:
      • Bus: 625
      • Bus: 460
      • Bus: 467
    • Haltestelle: Kreuzung L24
      Linien:
      • Bus: 619
      • Bus: 476
      • Bus: 625

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Postfachadresse

    Postfach 1254

    26833 Hesel

    Kontakt

    Fax: 04950 39-39

    Telefon Festnetz: 04950 39-0

    E-Mail: info@hesel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Vordruck - Wohnungsgeberbestätigung

    Version

    Technisch geändert am 28.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein

    Hinweise für Hesel: Hinweis zu Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Ihr Personalausweis - wenn Eheleute/eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner zuziehen, kann eine Person beide anmelden. Bitte auch hier den Personalausweis von der Ehegattin/vom Ehegatten oder von der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner mitbringen. Auch die minderjährigen Kinder können mit angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen. Wenn volljährige Kinder mitziehen, müssen diese sich selber um die Anmeldung kümmern.

    Handelt es sich bei der neuen Wohnung um eine Mietwohnung, muss eine Wohnungsgeberbescheinigung (Vordruck und Online-Antrag unter Anträge/Formulare) unterschrieben vom Vermieter mitgebracht werden.

    Formulare

    Hinweise für Hesel: Hinweis zu Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hesel: Hinweis zu Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Die Meldung muss persönlich erfolgen, bei Ehegatten/eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft siehe unter "Welche Unterlagen werden benötigt".

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de