Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Online-Dienst
Anmeldung einer Nebenwohnung (Online)
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Ansprechpartner
Gemeinde Bunde - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1251
26828 Bunde
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:30- 12:00 Uhr Do. 08:30- 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@gemeinde-bunde.de
Bankverbindung
Gemeinde Bunde
Empfänger: Gemeinde Bunde
IBAN: DE34 2855 0000 0002 0013 45
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
Formulare
Anmeldung einer Nebenwohnung (Online)
Anmeldung bei der Meldebehörde
Stichwörter
Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Anmeldung als Nebenwohnsitz