Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    Beschreibung

    Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

    Online-Dienst

    Anmeldung einer Nebenwohnung

    ID: L100040_484790152

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 02.02.2023 (von: Webservice, Gemeinde Emstek)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Emstek)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

    Ansprechpartner

    Meldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    49685 Emstek

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 02.02.2023 (von: Webservice, Gemeinde Emstek)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Emstek)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2014 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)