Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    Beschreibung

    Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

    Online-Dienste

    Anmeldung einer Nebenwohnung

    ID: L100040_494466820

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    Voranmeldung eines Umzuges

    ID: L100040_483520803

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    Voranmeldung eines Zuzuges

    ID: L100040_494466843

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    Wohnungsgeberbestätigung (WGB)

    ID: L100040_527974760

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 55A

    31698 Lindhorst

    Kontakt

    Fax: 05725 7001-35

    Telefon Festnetz: 05725 7001-10

    E-Mail: info@sg-lindhorst.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lindhorst: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English