Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Ansprechpartner
Stadt Bad Münder am Deister - Servicebüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Wermuthstr.
Anzahl: 60 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Steinhof
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Wermuthstr.
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Steinhof
Anzahl: 23 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Feuerteich
Linie:- Bus: 10,15,16,17,18
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht mit Hilfe
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr Mi. 08:00 - 12:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Fachdienst 0.03 - Ordnungswesen, Standesamt, Feuerwehr / Service-Büro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstags zusätzlich: 13.30 Uhr - 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Anmeldung als Nebenwohnsitz