Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Hinweise für Göttingen: Anmeldung einer Nebenwohnung
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten, einen Termin über die Online-Terminanfrage zu buchen. Es ist auch möglich, Gruppentermine für mehrere Personen zu reservieren.
Bitte immer nur einen Termin reservieren. Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen, um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.
Personen, die eine Wohnung beziehen, haben sich für diese anzumelden. Wohnung im Sinne des Meldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.
Büro- und Geschäftsräume sind keine Wohnungen im Sinne des Meldegesetzes.
Notwendige Unterlagen
- Seit dem 1. November 2015 benötigt jeder Meldepflichtige eine Wohnungsgeberbestätigung (z.B. vom Vermieter bzw. Eigentümer) diese ist bei der Anmeldung/Ummeldung vorzulegen. Eine Anmeldung mit einem Mietvertrag ist nicht ausreichend.
Die Wohnungsgeberbestätigung muss immer in Papierform vorgelegt werden. Eine Übersendung per E-Mail darf nicht mehr erfolgen. - Identitätsnachweis (wenn vorhanden Personalausweis, sonst Reisepass). Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Geburtsurkunde, sofern noch kein Kinder-,Reisepass oder Personalausweis vorhanden sind.
Weitere Informationen für Studierende erhalten Sie hier: Aktion Heimspiel
Eine Zweitwohnungssteuer wird in Göttingen seit dem 01. Januar 2010 nicht mehr erhoben.
Online-Dienste
Anmeldung einer Nebenwohnung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Ansprechpartner
Einwohnerangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Unter können Sie einen Termin vereinbaren. Achtung! Geänderte telefonische Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0551 400-4044
E-Mail: meldeamt@goettingen.de
Kontaktperson
Service-Hotline Einwohnermeldehalle
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Formulare
Hinweise für Göttingen: Anmeldung einer Nebenwohnung
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Hinweise für Göttingen: Anmeldung einer Nebenwohnung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Anmeldung als Nebenwohnsitz