Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    Beschreibung

    Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

    Hinweise für Göttingen: Anmeldung einer Nebenwohnung

    Allgemeine Informationen

    Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten, einen Termin über die Online-Terminanfrage zu buchen. Es ist auch möglich, Gruppentermine für mehrere Personen zu reservieren.

    Bitte immer nur einen Termin reservieren. Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen, um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.

    Personen, die eine Wohnung beziehen, haben sich für diese anzumelden. Wohnung im Sinne des Meldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.

    Büro- und Geschäftsräume sind keine Wohnungen im Sinne des Meldegesetzes.

    Notwendige Unterlagen

    • Seit dem 1. November 2015 benötigt jeder Meldepflichtige eine Wohnungsgeberbestätigung (z.B. vom Vermieter bzw. Eigentümer) diese ist bei der Anmeldung/Ummeldung vorzulegen. Eine Anmeldung mit einem Mietvertrag ist nicht ausreichend.
      Die Wohnungsgeberbestätigung muss immer in Papierform vorgelegt werden. Eine Übersendung per E-Mail darf nicht mehr erfolgen.
    • Identitätsnachweis (wenn vorhanden Personalausweis, sonst Reisepass). Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Geburtsurkunde, sofern noch kein Kinder-,Reisepass oder Personalausweis vorhanden sind.

    Weitere Informationen für Studierende erhalten Sie hier: Aktion Heimspiel

    Eine Zweitwohnungssteuer wird in Göttingen seit dem 01. Januar 2010 nicht mehr erhoben.



    Allgemeine Informationen

    Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten, einen Termin über die Online-Terminanfrage zu buchen. Es ist auch möglich, Gruppentermine für mehrere Personen zu reservieren.

    Bitte immer nur einen Termin reservieren. Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen, um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.

    Personen, die eine Wohnung beziehen, haben sich für diese anzumelden. Wohnung im Sinne des Meldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.

    Büro- und Geschäftsräume sind keine Wohnungen im Sinne des Meldegesetzes.

    Notwendige Unterlagen

    • Seit dem 1. November 2015 benötigt jeder Meldepflichtige eine Wohnungsgeberbestätigung (z.B. vom Vermieter bzw. Eigentümer) diese ist bei der Anmeldung/Ummeldung vorzulegen. Eine Anmeldung mit einem Mietvertrag ist nicht ausreichend.
      Die Wohnungsgeberbestätigung muss immer in Papierform vorgelegt werden. Eine Übersendung per E-Mail darf nicht mehr erfolgen.
    • Identitätsnachweis (wenn vorhanden Personalausweis, sonst Reisepass). Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Geburtsurkunde, sofern noch kein Kinder-,Reisepass oder Personalausweis vorhanden sind.

    Weitere Informationen für Studierende erhalten Sie hier: Aktion Heimspiel

    Eine Zweitwohnungssteuer wird in Göttingen seit dem 01. Januar 2010 nicht mehr erhoben.



    Online-Dienste

    Anmeldung einer Nebenwohnung

    ID: L100040_479125449

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2022 (von: Webservice, Stadt Göttingen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Göttingen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Online-Terminvergabe

    ID: L100040_483163318

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2023 (von: Webservice, Stadt Göttingen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Göttingen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

    Ansprechpartner

    Einwohnerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hiroshimaplatz 1-4

    37083 Göttingen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unter https://termin.goettingen.de können Sie einen Termin vereinbaren. Achtung! Geänderte telefonische Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0551 400-4044

    E-Mail: meldeamt@goettingen.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachdienst

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2010 (von: Stadt Göttingen Webservice)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Göttingen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2014 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)