Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Hinweise für Peine: Spezialisierung
Sollten Sie vorab Fragen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Haupt- und Nebenwohnungen haben, beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.
Sollten Sie vorab Fragen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Haupt- und Nebenwohnungen haben, beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.
Ansprechpartner
Bürgerbüro - Team C
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05171 49-9370
Telefon Festnetz: 05171 49-9371
Telefon Festnetz: 05171 49-9372
Telefon Festnetz: 05171 49-9373
Fax: 05171 49-7378
E-Mail: buergerbuero@stadt-peine.de
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Hinweise für Peine: Spezialisierung
• Wohnungsgeberbestätigung
• Personalausweise und Pässe/Kinderreisepässe jedes Meldepflichtigen
• evtl. Personenstandsurkunden
Wohnungsgeberbestätigung
Personalausweise und Pässe/Kinderreisepässe jedes Meldepflichtigen
evtl. Personenstandsurkunden
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Anmeldung als Nebenwohnsitz