Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Hinweise für Hesel: Hinweis zu Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Die Abmeldung können Sie bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes machen. Bei der Nebenwohnsitzbehörde wird dann automatisch über eine Rückmeldung die Nebenwohnung abgemeldet.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Abmeldung einer Nebenwohnung im Meldeamt nur vorbereiten kann.
Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb das Einwohnermeldeamt persönlich aufsuchen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin (siehe Terminvereinbarung).
Die Abmeldung können Sie bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes machen. Bei der Nebenwohnsitzbehörde wird dann automatisch über eine Rückmeldung die Nebenwohnung abgemeldet.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Abmeldung einer Nebenwohnung im Meldeamt nur vorbereiten kann.
Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb das Einwohnermeldeamt persönlich aufsuchen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin (siehe Terminvereinbarung).
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Zuständigkeit
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Hesel - Sachgebiet 22 Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor und neben dem Rathaus
Anzahl: 15
Gebühren: nein
B436
Bus: 467
Bus: 619
Bus: 625
Bus: 460
Kreuzung B72/436
Bus: 625
Bus: 460
Bus: 467
Kreuzung L24
Bus: 619
Bus: 625
Bus: 476
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.
Postanschrift
Postfach 1254
26833 Hesel
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Hinweise für Hesel: Hinweis zu Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Ihr Personalausweis – wenn Eheleute/eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner wegziehen, kann eine Person beide abmelden, auch minderjährige Kinder. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen. Wenn volljährige Kinder abgemeldet werden sollen, müssen diese sich selber um die Abmeldung kümmern.
Ihr Personalausweis - wenn Eheleute/eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner wegziehen, kann eine Person beide abmelden, auch minderjährige Kinder. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen. Wenn volljährige Kinder abgemeldet werden sollen, müssen diese sich selber um die Abmeldung kümmern.
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hesel: Hinweis zu Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Die Meldung muss persönlich erfolgen; bei Eheleuten/eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft siehe „Welche Unterlagen werden benötigt“.
Die Meldung muss persönlich erfolgen; bei Eheleuten/eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft siehe "Welche Unterlagen werden benötigt".
Fristen
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 24.05.2023
Stichwörter
Abmeldung eines Nebenwohnsitzes