Wohnsitz Abmeldung des NebenwohnsitzesOnline erledigen

    Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Beschreibung

    Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

    Online-Dienst

    Abmeldung einer Nebenwohnung (Online)

    ID: L100040_419684551

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bunde - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchring 2

    26831 Bunde

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Friedhofsweg
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kirchring
      Linie:
      • Bus: 620

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1251

    26828 Bunde

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:30- 12:00 Uhr Do. 08:30- 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04953 809-12

    Telefon Festnetz: 04953 809-0

    E-Mail: buergerbuero@gemeinde-bunde.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Bunde

    Empfänger: Gemeinde Bunde

    IBAN: DE34 2855 0000 0002 0013 45

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Formulare

    Abmeldung einer Nebenwohnung (Online)

    Stichwörter

    Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

    Fristen

    Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 24.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abmeldung eines Nebenwohnsitzes

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de