Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Hinweise für Jever: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Einen Nebenwohnsitz in der Stadt Jever, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie im Bereich Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever ab. Dieser passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Online-Dienste
Online-Terminvergabe für den Bürgerservice
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Vorabmeldung einer Nebenwohnung
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Vorabmeldung einer Nebenwohnung
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Zuständigkeit
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Hinweise für Jever: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Jever (Bereich Bürgerdienste), wenn Sie in dort Ihren Hauptwohnsitz haben. Es kann jedoch eine Weitergabe der Information von der für den Nebenwohnsitz zuständigen Stelle an die Stadt Jever als Hauptwohnsitz erfolgen.
Ansprechpartner
Fachabteilung 3.01 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: von 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: von 8.00 Uhr durchgehend bis 17.00 Uhr Freitag: von 7.30 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten: Donnerstag: von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Kontaktperson
Herr Noack
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Hinweise für Jever: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
- Wohnungsgeberbestätigung
- Personalausweis
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Hinweise für Jever: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Die Stadt Jever hält kostenfreie Meldebescheinigungen für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Fristen
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Hinweise für Jever: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 24.05.2023
Stichwörter
Abmeldung eines Nebenwohnsitzes