Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Beschreibung

    Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

    Hinweise für Jever: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Allgemeine Informationen

    Einen Nebenwohnsitz in der Stadt Jever, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie im Bereich Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever ab. Dieser passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.



    Allgemeine Informationen

    Einen Nebenwohnsitz in der Stadt Jever, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie im Bereich Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever ab. Dieser passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.



    Online-Dienste

    Online-Terminvergabe für den Bürgerservice

    ID: L100040_474111259

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2022

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Online-Terminvergabe für den Bürgerservice

    ID: L100040_575513987

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Vorabmeldung einer Nebenwohnung

    ID: L100040_483634093

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 18.01.2023

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Vorabmeldung einer Nebenwohnung

    ID: L100040_574539443

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 03.10.2024

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

    Hinweise für Jever: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Jever (Bereich Bürgerdienste), wenn Sie in dort Ihren Hauptwohnsitz haben. Es kann jedoch eine Weitergabe der Information von der für den Nebenwohnsitz zuständigen Stelle an die Stadt Jever als Hauptwohnsitz erfolgen.

    Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Jever (Bereich Bürgerdienste), wenn Sie in dort Ihren Hauptwohnsitz haben. Es kann jedoch eine Weitergabe der Information von der für den Nebenwohnsitz zuständigen Stelle an die Stadt Jever als Hauptwohnsitz erfolgen.

    Ansprechpartner

    Stadt Jever

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kirchplatz 11

    26441 Jever

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 9390

    Fax: 04461 939100

    E-Mail: info@stadt-jever.de

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2009

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein

    Hinweise für Jever: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Personalausweis
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Personalausweis

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

    Hinweise für Jever: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Die Stadt Jever hält kostenfreie Meldebescheinigungen für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

    Die Stadt Jever hält kostenfreie Meldebescheinigungen für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Jever: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 24.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2014

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abmeldung eines Nebenwohnsitzes

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024