Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Gesamtthemenübersicht Wohnsitz
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, muss abgemeldet werden. Die Abmeldung kann bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes vorgenommen werden.
Gesamtthemenübersicht Wohnsitz
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, muss abgemeldet werden. Die Abmeldung kann bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes vorgenommen werden.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Die Abmeldung kann bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes vorgenommen werden.
Die Abmeldung kann bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes vorgenommen werden.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten „Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
- Personalausweis oder (Reise-)Pass
-
- Bei einer schriftlichen Abmeldung ist eine gut leserliche Kopie des Personalausweises oder (Reise-)Passes ausreichend.
- bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: gültige ausländische Ausweisdokumente (zum Beispiel ID-Card, Pass oder Passersatz, elektronischer Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung)
- Gegebenenfalls können eine Vollmacht und ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten notwendig sein.
- Minderjährige unter 16 Jahren müssen eine entsprechende schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (siehe unter Formulare) beifügen.
- Personalausweis oder (Reise-)Pass
-
- Bei einer schriftlichen Abmeldung ist eine gut leserliche Kopie des Personalausweises oder (Reise-)Passes ausreichend.
- bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: gültige ausländische Ausweisdokumente (zum Beispiel ID-Card, Pass oder Passersatz, elektronischer Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung)
- Gegebenenfalls können eine Vollmacht und ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten notwendig sein.
- Minderjährige unter 16 Jahren müssen eine entsprechende schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (siehe unter Formulare) beifügen.
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Die Abmeldung kann beim Bürgerbüro Mitte und Bürgerbüro Nord wie folgt vorgenommen werden:
- online
- persönlich oder
- schriftlich anhand des Abmeldeformulars.
Eine Abmeldebestätigung wird als Nachweis über die Abmeldung ausgestellt und ausgehändigt.
Jugendliche ab 16 Jahren können ihren Wohnsitz auch ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten abmelden.
Die Abmeldung kann beim Bürgerbüro Mitte und Bürgerbüro Nord wie folgt vorgenommen werden:
- online
- persönlich oder
- schriftlich anhand des Abmeldeformulars.
Eine Abmeldebestätigung wird als Nachweis über die Abmeldung ausgestellt und ausgehändigt.
Jugendliche ab 16 Jahren können ihren Wohnsitz auch ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten abmelden.
Fristen
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen.
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 24.05.2023
Stichwörter
Abmeldung eines Nebenwohnsitzes