Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Online-Dienst
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Zuständigkeit
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Ansprechpartner
Fachdienst Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr * Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr * Donnerstag 8.00 bis 17.00 Uhr * Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Fristen
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 24.05.2023
Stichwörter
Abmeldung eines Nebenwohnsitzes