Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
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Zuständigkeit
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Ansprechpartner
Gemeinde Beverstedt - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 25 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Ladeplatz Elektromobilität
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: VBN-Plus Sammeltaxi
Linie:- Bus: AST 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 59
- Haltestelle: VBN Niedersachsen, Rathaus Beverstedt
Linie:- Bus: Linien 558/559, 567/571, 575, 579
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 07:30 - 15:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bunjes-Meyer
Frau Doris Tönjes
Telefon Festnetz: 04747 181-29
E-Mail: toenjes@gemeinde-beverstedt.de
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Beverstedt
Empfänger: Gemeinde Beverstedt
IBAN: DE51 2925 0000 0139 3311 90
BIC: BRLADE21BRS
Bankinstitut: Weser-Elbe Sparkasse
Gemeinde Beverstedt
Empfänger: Gemeinde Beverstedt
IBAN: DE58 2926 5747 4840 4004 00
BIC: GENODEF1BEV
Bankinstitut: Volksbank eG Bremerhaven-Cuxland
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Fristen
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 24.05.2023
Stichwörter
Abmeldung eines Nebenwohnsitzes