Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

    Beschreibung

    Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnort Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Wohnsitz

    Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie ins Ausland verziehen. Die Abmeldung kann nur bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes vorgenommen werden.



    Online-Dienst

    Wohnsitz - Hauptwohnsitz online abmelden ins Ausland

    ID: L100040_506613829

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-3185

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Nord ist für die An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen zuständig. Für An- und Ummeldungen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg Grundvoraussetzung. Für die Abmeldungen von Kraftfahrzeugen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg keine Voraussetzung. Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I und der Kennzeichen im gesamten Bundesgebiet vorgenommen werden. Außerdem können sich die Bürger an- und ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Ausgabe der Ausweise erfolgt allerdings nur im Bürgerbüro Mitte. Des Weiteren können Anträge auf Führungszeugnisse, Untersuchungsberechtigungsscheine und amtliche Beglaubigungen durchgeführt werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören der Verkauf von Sperrmüllkarten, Abfallsäcken und Gebührenmarken für die Einmalentsorgung von Restmüll. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros » "Bringen und Abholen" Weitere Informationen zum "Bringen und Abholen" Service finden Sie hier »

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0441 235-2411

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Mitte ist für alle An-/Ummeldungen innerhalb der Stadt und für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen zuständig. Zu den weiteren Aufgaben gehören Anträge für Führungszeugnisse und Untersuchungsberechtigungsscheine, amtliche Beglaubigungen und Fundsachen, sowie der Verkauf von Gebührenmarken für die Einmalentsorgung, Sperrmüllkarten beziehungsweise Abfallsäcken. Außerdem werden Kfz-Zulassungen vorgenommen. Der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg ist hierfür Grundvoraussetzung. (Bitte beachten Sie bei Kfz-Zulassungen die entsprechenden Hinweise.) Weiterhin werden Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bestätigt. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros »

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Meldeschein

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnort Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • Personalausweis oder (Reise-)Pass
      • Bei einer schriftlichen Abmeldung ist eine gut leserliche Kopie des Personalausweises oder (Reise-)Passes ausreichend.
    • bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: gültige ausländische Ausweisdokumente (zum Beispiel ID-Card, Pass oder Passersatz, elektronischer Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung)
    • Gegebenenfalls können eine Vollmacht und ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten notwendig sein.
    • Minderjährige unter 16 Jahren müssen eine entsprechende schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (siehe unter Formulare) beifügen.

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnort Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnort Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnort Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Die Abmeldung kann beim Bürgerbüro Mitte und Bürgerbüro Nord wie folgt vorgenommen werden:

    • online
    • persönlich oder
    • schriftlich anhand des Abmeldeformulars.

    Eine Abmeldebestätigung wird als Nachweis über die Abmeldung ausgestellt und ausgehändigt.

    Jugendliche ab 16 Jahren können ihren Wohnsitz auch ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten abmelden.

    Fristen

    Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnort Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor Auszug aus der Wohnung möglich uns muss zwei Wochen nach Auszug erfolgt sein.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnort Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Bei einem Umzug innerhalb von Deutschland, muss der aufgegebene Wohnsitz nicht abgemeldet werden, sondern der neue Wohnsitz nur angemeldet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes, Statuswechsel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de