Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Beschreibung
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnort Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Gesamtthemenübersicht Wohnsitz
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie ins Ausland verziehen. Die Abmeldung kann nur bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes vorgenommen werden.
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Wohnsitz - Hauptwohnsitz online abmelden ins Ausland
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Meldeschein
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnort Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Personalausweis oder (Reise-)Pass
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- Bei einer schriftlichen Abmeldung ist eine gut leserliche Kopie des Personalausweises oder (Reise-)Passes ausreichend.
- bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: gültige ausländische Ausweisdokumente (zum Beispiel ID-Card, Pass oder Passersatz, elektronischer Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung)
- Gegebenenfalls können eine Vollmacht und ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten notwendig sein.
- Minderjährige unter 16 Jahren müssen eine entsprechende schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (siehe unter Formulare) beifügen.
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnort Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnort Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnort Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Die Abmeldung kann beim Bürgerbüro Mitte und Bürgerbüro Nord wie folgt vorgenommen werden:
- online
- persönlich oder
- schriftlich anhand des Abmeldeformulars.
Eine Abmeldebestätigung wird als Nachweis über die Abmeldung ausgestellt und ausgehändigt.
Jugendliche ab 16 Jahren können ihren Wohnsitz auch ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten abmelden.
Fristen
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
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Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor Auszug aus der Wohnung möglich uns muss zwei Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnort Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Bei einem Umzug innerhalb von Deutschland, muss der aufgegebene Wohnsitz nicht abgemeldet werden, sondern der neue Wohnsitz nur angemeldet werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes, Statuswechsel