Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Beschreibung
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Stadt Rotenburg (Wümme) - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sollte es Ihnen nicht möglich sein während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch unter 04261/71-0 einen Termin vereinbaren. Montag: von 08:30 bis 12:00 Uhr Mittwoch: von 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag: von 08:30 bis 18:00 Uhr Freitag: von 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Birgit Lutz
Frau Kerstin Monsees
Frau Michelle Hoffmann
Frau Vanessa Bruns
Stadt Rotenburg (Wümme) - Melde- und Passabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sollte es Ihnen nicht möglich sein während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch unter 04261/71-0 einen Termin vereinbaren. Montag: von 08:30 bis 12:00 Uhr Mittwoch: von 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag: von 08:30 bis 18:00 Uhr Freitag: von 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Michelle Hoffmann
Frau Kerstin Monsees
Frau Birgit Lutz
Frau Vanessa Bruns
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Meldeschein
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Fristen
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Statuswechsel, Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes