Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Beschreibung
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
Hinweise für Bremervörde: Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung in Deutschland zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen.
Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung in Deutschland zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen.
Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
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Abmeldung eines Wohnsitzes ins Ausland
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Meldebehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04761 987-135
Telefon Festnetz: 04761 987-136
Fax: 04761 987-139
E-Mail: meldebehoerde@bremervoerde.de
erforderliche Unterlagen
- Meldeschein
Hinweise für Bremervörde: Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Meldeschein
Meldeschein
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bremervörde: Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Fristen
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Statuswechsel, Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes