Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

    Beschreibung

    Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.

    Hinweise für Bremervörde: Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

    Allgemeine Informationen

    Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung in Deutschland zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen.

    Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.



    Allgemeine Informationen

    Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung in Deutschland zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen.

    Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.



    Online-Dienst

    Abmeldung eines Wohnsitzes ins Ausland

    ID: L100040_519493089

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Meldebehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    27432 Bremervörde

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04761 987-135

    Telefon Festnetz: 04761 987-136

    Fax: 04761 987-139

    E-Mail: meldebehoerde@bremervoerde.de

    Version

    Technisch erstellt am 10.06.2021

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Meldeschein

    Hinweise für Bremervörde: Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

    Meldeschein

    Meldeschein

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bremervörde: Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

    Fristen

    Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2014

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Statuswechsel, Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024