Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

    Beschreibung

    Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Stadt Schöningen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    38364 Schöningen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Burgplatz vor der Polizei
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem neuen Rathaus (Markt 2)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: am Busbahnhof
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schöningen, ZOB
      Linie:
      • Bus: 370, 371, 395, 396, 397, 653 (Bördebus)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: sowie jeden ersten Samstag im Monat von 09:30 - 12:00 Uhr Ausnahmeregelung bei Feier-und Brückentag: 2. Samstag im Monat von 09:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05352 512-144

    Telefon Festnetz: 05352 512-145

    Fax: 05352 512-199

    Telefon Festnetz: 05352 512-157

    E-Mail: stadt@schoeningen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Schöningen

    Empfänger: Stadtkasse Schöningen

    IBAN: DE65 2709 2555 3006 6824 00

    BIC: GENODEF1WXX

    Bankinstitut: Volksbank eG

    Stadtkasse Schöningen

    Empfänger: Stadtkasse Schöningen

    IBAN: DE86 2505 0000 0006 8020 29

    BIC: NOLADE2HXXX

    Bankinstitut: Braunschweigische Landessparkasse

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Meldeschein

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

    Fristen

    Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Statuswechsel, Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de