Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII Gewährung

    Bestattungskosten Übernahme

    Beschreibung

    Die Bestattungspflicht ergibt sich aus § 8 Niedersächsisches Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG).

    Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:

    1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
    2. die Kinder,
    3. die Enkelkinder,
    4. die Eltern,
    5. die Großeltern
    6. und die Geschwister

    Wurde zu Lebzeiten des Verstorbenen vertraglich festgelegt, wer für die Bestattung zu sorgen hat, so hat diese Person unabhängig von der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht des § 8 Absatz 3 BestattG für die Bestattung zu sorgen.

    Sofern den zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Personen nicht zugemutet werden kann die erforderlichen Kosten zu tragen, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.

    Online-Dienste

    Übernahme von Bestattungskosten beantragen

    ID: L100040_505348244

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    Sprache

    Englisch

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    Deutsch

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    Unterlagen nachreichen

    ID: L100040_505348245

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover, in dem/der die Person verstorben ist. Hat die verstorbene Person Sozialhilfe bezogen, ist abzustellen auf den Landkreis, die kreisfreie Stadt und die Region Hannover, in dem/der die Leistungen gewährt wurden.

    Ansprechpartner

    Amt für Teilhabe und Soziale Sicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Delmenhorster Straße 6

    27793 Wildeshausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    Fax: 04431 85-200

    Telefon Festnetz: 04431 85-0

    E-Mail: sozialamt@oldenburg-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg: Bestattungskosten Übernahme

    Einzureichende Nachweise des/der Verstorbenen:

    • Sterbeurkunde
    • Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen, insbesondere
      • lückenlose Girokontoauszüge der letzten drei Monate
      • alle vorhandenen Sparbücher
      • Nachweise über das im Pflegeheim vorhandene "Taschengeldkonto"
      • Nachweise über Geldanlagen
      • Mitteilung vorhandener Barbeträge
      • Grundbuchauszug bei Grundstücken und Wohneigentum
      • Nachweis der Versicherungen (Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung, Unfallversicherung)
      • Zeitwert des Kraftfahrzeuges
      • Verkaufseinnahmen aus Wohnungsauflösungen
      • Nachweise über Bausparguthaben
      • sonstige Vermögenswerte (Fonds, Aktien, Wertpapiere)
    • Testament oder Erbvertrag (wenn vorhanden)
    • Nachweise über das Einkommen des Verstorbenen

    Einzureichende Nachweise des Antragstellers und des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners:

    • Erbschein oder Erbausschlagung
    • Kopien der Nachweise über die Art und Höhe des Einkommens der letzten drei Monate
    • Nachweise über die Vermögensverhältnisse
      • lückenlose Girokontoauszüge der letzten drei Monate
      • alle vorhandenen Sparbücher
      • Nachweise über Geldanlagen
      • Grundbuchauszug bei Grundstücken und Wohneigentum
      • Versicherungssumme und Rückkaufswert von Lebensversicherungen
      • Zeitwert des Kraftfahrzeuges
      • Nachweise über Bauspargutgaben
      • sonstige Vermögenswerte (Fonds, Aktien, Wertpapiere)
    • Kopien der Nachweise über die monatlichen Belastungen
    • Mietvertrag und letzte Mieterhöhungserklärung des Vermieters (aktuelle Miethöhe)
    • Kostenvoranschlag bzw. Originalrechnung des Bestattungsinstituts

    Nutzen Sie bitte bei einer Antragstellung die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Vordrucke.

    Formulare

    Hinweise für Oldenburg: Bestattungskosten Übernahme

    • Bankauskunft
      Anlage zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII

    Voraussetzungen

    • Die nachfragende Person ist zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet.
    • Der zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Person ist es finanziell nicht zuzumuten die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.
    • Es werden nur die im Einzelfall erforderlichen Kosten der Bestattung übernommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Übernahme der Bestattungskosten ist ein Antrag zu stellen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Frage der Kostenübernahme rechtzeitig mit der zuständigen Stelle zu klären. Je später ein Antrag nach Eintritt der Kostentragungspflicht gestellt wird, desto eher können Zweifel an der Zumutbarkeit der Kostentragung bestehen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    § 74 SGB XII garantiert eine angemessene und würdige Bestattung des Verstorbenen. Übernommen werden die "erforderlichen Kosten". Maßstab hierfür ist, was ortsüblicher Weise zu den Bestattungskosten im oben genannten Sinne gehört, orientiert an den Beziehern unterer bzw. mittlerer Einkommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bestattungskosten Übernahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English