Jugendgerichtshilfe

    Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe

    Beschreibung

    Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jährige) oder Heranwachsende (18-20 Jährige), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, wird von den Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen.

    Ein Fachteam, bestehend aus (sozialpädagogischen) Mitarbeitern der zuständigen Stelle, berät die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden im Vorfeld der Ermittlungen, begleitet sie ggf. zu den Gerichtsverhandlungen und übernimmt auch nach Abschluss des Verfahrens die Betreuung bis hin zu erforderlichen Wiedereingliederungsmaßnahmen. Soweit vom Jugendgericht kein Bewährungshelfer eingesetzt wird, überwacht die Jugendgerichtshilfe zudem die Erfüllung der richterlichen Auflagen und Weisungen.

    Hinweise für Friesland: Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe

    Allgemeine Informationen

    Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jährige) oder Heranwachsende (18-20 Jährige), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, wird von den Staatsanwaltschaft und/ oder den Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen.

    Ein Fachteam, bestehend aus sozialpädagogischen Mitarbeitern der zuständigen Stelle, berät die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden, begleitet sie zu den Gerichtsverhandlungen und empfiehlt pädagogische Maßnahmen, um angemessen erzieherisch auf die/den Betroffene/n einzuwirken.


    Die ambulanten Maßnahmen bilden einen Teil der Jugendgerichtshilfe. Die Jugendlichen (14 -17 Jährige) und jungen Heranwachsenden (18-20 Jährige) werden in der Regel durch das Jugendgericht oder durch die Jugendgerichtshilfe zugewiesen. Es ist Aufgabe der ambulanten Maßnahmen, die Auflagen und Weisungen der auferlegten Erziehungsmaßregeln durchzuführen und entsprechend zu begleiten. Durch verschiedene Angebote sollen somit Möglichkeiten geschaffen werden, auf Straftaten junger Menschen mit sozialpädagogischen Mitteln zu reagieren.



    Online-Dienst

    Kontaktformular Jugendgerichtshilfe

    ID: L100040_485784893

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt bzw. einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.

    Hinweise für Friesland: Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe

    Zuständigkeiten in der Jugendgerichtshilfe

    Amtsgerichtsbezirk Jever

    Frau Köhler

    Kreisamt

    Lindenallee 1

    26441 Jever

    Tel.: 04461 / 919-4120

    E-Mail: m.koehler@friesland.de

    Amtsgerichtsbezirk Varel

    Frau Groenewold

    Kreisamt

    Lindenallee 1

    26441 Jever

    Tel.: 04461 / 919-4121

    E-Mail: h.groenewold@friesland.de

    Ambulante Maßnahmen im Landkreis Friesland

    Frau Groenewold

    Kreisamt

    Lindenallee 1

    26441 Jever

    Tel.: 04461 / 919-4121

    E-Mail: h.groenewold@friesland.de

    Frau Fleischhauer

    Dienstleistungszentrum Varel

    Zimmer: 1.59

    Karl-Nieraad-Str. 1

    26316 Varel

    Tel.: 04451 / 953-513

    E-Mail: i.fleischhauer@friesland.de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 1

    26441 Jever

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Fax: 04461 919-7700

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleitung: Frau Renken Stellvertretung: Herr Ernst

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Verfahrensablauf

    Die Jugendgerichtshilfe informiert das Jugendgericht über die persönlichen Hintergründe und sozialen Zusammenhänge der/s Beschuldigten. Sie macht Vorschläge zur Anwendung des allgemeinen Strafrechts bzw. des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden. Die Jugendgerichtshilfe äußert sich zu Maßnahmen (der Jugendhilfe) für die Wiedereingliederung der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 12.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de