Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
Beschreibung
Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jährige) oder Heranwachsende (18-20 Jährige), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, wird von den Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen.
Ein Fachteam, bestehend aus (sozialpädagogischen) Mitarbeitern der zuständigen Stelle, berät die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden im Vorfeld der Ermittlungen, begleitet sie ggf. zu den Gerichtsverhandlungen und übernimmt auch nach Abschluss des Verfahrens die Betreuung bis hin zu erforderlichen Wiedereingliederungsmaßnahmen. Soweit vom Jugendgericht kein Bewährungshelfer eingesetzt wird, überwacht die Jugendgerichtshilfe zudem die Erfüllung der richterlichen Auflagen und Weisungen.
Hinweise für Friesland: Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jährige) oder Heranwachsende (18-20 Jährige), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, wird von den Staatsanwaltschaft und/ oder den Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen.
Ein Fachteam, bestehend aus sozialpädagogischen Mitarbeitern der zuständigen Stelle, berät die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden, begleitet sie zu den Gerichtsverhandlungen und empfiehlt pädagogische Maßnahmen, um angemessen erzieherisch auf die/den Betroffene/n einzuwirken.
Die ambulanten Maßnahmen bilden einen Teil der Jugendgerichtshilfe. Die Jugendlichen (14 -17 Jährige) und jungen Heranwachsenden (18-20 Jährige) werden in der Regel durch das Jugendgericht oder durch die Jugendgerichtshilfe zugewiesen. Es ist Aufgabe der ambulanten Maßnahmen, die Auflagen und Weisungen der auferlegten Erziehungsmaßregeln durchzuführen und entsprechend zu begleiten. Durch verschiedene Angebote sollen somit Möglichkeiten geschaffen werden, auf Straftaten junger Menschen mit sozialpädagogischen Mitteln zu reagieren.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt bzw. einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.
Hinweise für Friesland: Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
Zuständigkeiten in der Jugendgerichtshilfe
Amtsgerichtsbezirk Jever
Frau Köhler
Kreisamt
Lindenallee 1
26441 Jever
Tel.: 04461 / 919-4120
E-Mail: m.koehler@friesland.de
Amtsgerichtsbezirk Varel
Frau Groenewold
Kreisamt
Lindenallee 1
26441 Jever
Tel.: 04461 / 919-4121
E-Mail: h.groenewold@friesland.de
Ambulante Maßnahmen im Landkreis Friesland
Frau Groenewold
Kreisamt
Lindenallee 1
26441 Jever
Tel.: 04461 / 919-4121
E-Mail: h.groenewold@friesland.de
Frau Fleischhauer
Dienstleistungszentrum Varel
Zimmer: 1.59
Karl-Nieraad-Str. 1
26316 Varel
Tel.: 04451 / 953-513
E-Mail: i.fleischhauer@friesland.de
Ansprechpartner
Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon Festnetz: 04461 919-0
Fax: 04461 919-7700
Kontaktperson
Frau Fleischhauer
Frau Groenewold
Frau K.
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Verfahrensablauf
Die Jugendgerichtshilfe informiert das Jugendgericht über die persönlichen Hintergründe und sozialen Zusammenhänge der/s Beschuldigten. Sie macht Vorschläge zur Anwendung des allgemeinen Strafrechts bzw. des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden. Die Jugendgerichtshilfe äußert sich zu Maßnahmen (der Jugendhilfe) für die Wiedereingliederung der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 12.03.2014