Anzeige der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs einer Schießstätte

    Betrieb einer Schießstätte in geschlossenen Räumen: Anzeige

    Beschreibung

    Für den Betrieb von Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Waffen oder Munition geschossen wird, besteht keine Erlaubnispflicht, sondern lediglich eine schriftliche Anzeigepflicht.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Osnabrück

    ID: L100040_485338770

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.3 Jagd- und Waffenbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schölerberg 1

    49082 Osnabrück

    Parkplätze

    • Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 80  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Bersenbrück - Waffen- & Sprengstoffangelegenheiten

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1380

    49589 Bersenbrück

    Hausanschrift

    Lindenstraße 2

    49593 Bersenbrück

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Eingang Quakenbrücker Straße
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Eingang Quakenbrücker Straße
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bersenbrück, Markt
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Bersenbrück

    Empfänger: Samtgemeinde Bersenbrück

    IBAN: DE28 2655 1540 0010 0035 98

    BIC: NOLADE21BEB

    Bankinstitut: Kreissparkasse Bersenbrück

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Nachweis der Zuverlässigkeit nach § 5 Waffengesetz (WaffG)
    • Nachweis der persönlichen Eignung nach § 6 WaffG
    • Nachweis einer Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen in der gesetzlich geforderten Höhe

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 28.11.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de