Betrieb einer Schießstätte in geschlossenen Räumen: Anzeige
Beschreibung
Für den Betrieb von Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Waffen oder Munition geschossen wird, besteht keine Erlaubnispflicht, sondern lediglich eine schriftliche Anzeigepflicht.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Ansprechpartner
32.43.4 - Waffen- und Fischereirecht
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Termine nach vorheriger Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-49445
Telefon Festnetz: +49 511 168-49441
Fax: +49 511 168-49446
E-Mail: 32.43.4@hannover-stadt.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Nachweis der Zuverlässigkeit nach § 5 Waffengesetz (WaffG)
- Nachweis der persönlichen Eignung nach § 6 WaffG
- Nachweis einer Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen in der gesetzlich geforderten Höhe
Hinweise für Hannover: Betrieb einer Schießstätte in geschlossenen Räumen: Anzeige
- Nachweis einer Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen in der gesetzlich geforderten Höhe
- Nachweis einer Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen in der gesetzlich geforderten Höhe
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Anzeigefrist: 2 Wochen (vor Beginn des Betriebes der Schießstätte)
Hinweise für Hannover: Betrieb einer Schießstätte in geschlossenen Räumen: Anzeige
Vor Beginn des Betriebes der Schießstätte
Anzeigefrist: 2 Wochen
Vor Beginn des Betriebes der Schießstätte
Anzeigefrist: 2 Wochen
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 28.11.2013