Schwerbehindertenausweis Verlängerung
Beschreibung
Da seit dem 01.01.2013 eine neue Identifikationskarte im Scheckkartenformat eingeführt wurde, ist eine Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen technisch ggf. nicht mehr möglich. Bei Ablauf der Gültigkeit ist der Schwerbehindertenausweis neu zu beantragen.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 08 44
31108 Hildesheim
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
"Bohlweg" oder "Schuhstr."
Bus: 1,2,4 und 5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg
Aktuelles
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg - ist entstanden durch die Auflösung des Versorgungsamtes Oldenburg. Wir sind zuständig für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Nachteilsausgleiche nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Das in der Außenstelle Oldenburg angesiedelte Integrationsamt ist im Bereich Weser-Ems zuständig für den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen und der Gewährung finanzieller Leistungen aus der Ausgleichsabgabe. Im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts erfolgt die Kriegsopferversorgung für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und im Rahmen der Anhanggesetze werden Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), Zivildienstgesetz (ZDG), Infektionsschutzgesetz (IfSG), Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und dem Häftlingshilfegesetz (HHG) gewährt.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Parkplatz: null
Anzahl: 2
Bushaltestellen "Lappan" oder "Stadtmuseum"
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr  Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles Lichtbild
- ggf. bisheriger Schwerbehindertenausweis
Formulare
Die erneute Beantragung des Schwerbehindertenausweises kann formlos, über das übersandte Anschreiben oder das auf den Internetseiten der zuständigen Stelle bereitgestellte Formular erfolgen.
Voraussetzungen
- Besitz eines Schwerbehindertenausweises
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die zuständige Stelle schreibt Sie 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit automatisch an und fordert Sie zur erneuten Beantragung auf.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Schwerbehindertenausweis kann auf einem unserer Sprechtage verlängert werden. Termine und Orte der Sprechtage können auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie eingesehen werden.
Fragen zum Thema "Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen" können über das Kontaktformular des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 24.02.2015
Stichwörter
Schwerbehindertenausweis Verlängerung