Schwerbehindertenausweis Verlängerung
Beschreibung
Da seit dem 01.01.2013 eine neue Identifikationskarte im Scheckkartenformat eingeführt wurde, ist eine Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen technisch ggf. nicht mehr möglich. Bei Ablauf der Gültigkeit ist der Schwerbehindertenausweis neu zu beantragen.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 08 44
31108 Hildesheim
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
"Bohlweg" oder "Schuhstr."
Bus: 1,2,4 und 5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Verden
Adresse
Hausanschrift
Verden ZOB, Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- aktuelles Lichtbild
- ggf. bisheriger Schwerbehindertenausweis
Formulare
Die erneute Beantragung des Schwerbehindertenausweises kann formlos, über das übersandte Anschreiben oder das auf den Internetseiten der zuständigen Stelle bereitgestellte Formular erfolgen.
Voraussetzungen
- Besitz eines Schwerbehindertenausweises
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die zuständige Stelle schreibt Sie 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit automatisch an und fordert Sie zur erneuten Beantragung auf.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Schwerbehindertenausweis kann auf einem unserer Sprechtage verlängert werden. Termine und Orte der Sprechtage können auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie eingesehen werden.
Fragen zum Thema "Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen" können über das Kontaktformular des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 24.02.2015
Stichwörter
Schwerbehindertenausweis Verlängerung