Außer Kraft - Schwerbehindertenausweis Verlängerung

    Schwerbehindertenausweis Verlängerung

    Beschreibung

    Da seit dem 01.01.2013 eine neue Identifikationskarte im Scheckkartenformat eingeführt wurde, ist eine Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen technisch ggf. nicht mehr möglich. Bei Ablauf der Gültigkeit ist der Schwerbehindertenausweis neu zu beantragen.

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    ID: L100040_453938175

    Beschreibung

    Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie über mindestens 6 Monate an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern, können einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX ) stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Domhof 1

    31134 Hildesheim

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Bohlweg" oder "Schuhstr."
      Linie:
      • Bus: 1,2,4 und 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 10 08 44

    31108 Hildesheim

    Öffnungszeiten

    Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 05121 304-611

    Telefon Festnetz: 05121 304-0

    E-Mail: PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Braunschweig

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillstraße 1

    38102 Braunschweig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof/Stadthalle
      Linien:
      • Bus: M11, M19, M29, Linie 436
      • Straßenbahn: Metro-Linie M5
    • Haltestelle: Leonardplatz/Stadthalle
      Linie:
      • Straßenbahn: Metro-Linie M4
    • Haltestelle: Hauptbahnhof
      Linien:
      • Bus: Linie 431, 461 und 420
      • Straßenbahn: Metro-Linie M1 und M2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 7019-0

    Fax: 0531 7019-199

    E-Mail: PoststelleLSBraunschweig@ls.niedersachsen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Behindertenparkplätze und rollstuhlgerechter Eingang an der Rückseite des Dienstgebäudes. Zeitlich begrenzte Parkplätze (für 1 Stunde) sind an der Schillstraße vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles Lichtbild
    • ggf. bisheriger Schwerbehindertenausweis

    Formulare

    Die erneute Beantragung des Schwerbehindertenausweises kann formlos, über das übersandte Anschreiben oder das auf den Internetseiten der zuständigen Stelle bereitgestellte Formular erfolgen.

    Voraussetzungen

    • Besitz eines Schwerbehindertenausweises

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die zuständige Stelle schreibt Sie 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit automatisch an und fordert Sie zur erneuten Beantragung auf.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Schwerbehindertenausweis kann auf einem unserer Sprechtage verlängert werden. Termine und Orte der Sprechtage können auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie eingesehen werden.

    Fragen zum Thema "Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen"  können über das Kontaktformular des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 24.02.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schwerbehindertenausweis Verlängerung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English