Schwerbehindertenausweis AusstellungOnline erledigen

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Beschreibung

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands befristet oder unbefristet ausgestellt.

    Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch aus einem Nicht-EU-Staat sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachweisen als auch bestimmte Rechte und - je nach Art der Eintragung im Ausweis - Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

    Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel:

    • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
    • Anspruch auf Zusatzurlaub
    • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung,
    • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
    • Benutzung von Behindertenparkplätzen
    • Parkerleichterungen
    • Rundfunkgebührenbefreiung
    • ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen

    Der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Diese Merkmale sind:

    • aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
    • H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
    • Bl - Blind
    • Gl - Gehörlos
    • RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
    • B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
    • G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
    • TBl - Taubblind

    Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen "G", "aG", "H", "Bl" oder "Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenem Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Hierfür ist zusätzlich eine gültige Wertmarke notwendig.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    ID: L100040_453938175

    Beschreibung

    Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie über mindestens 6 Monate an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern, können einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX ) stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit in liegt in Niedersachsen beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Domhof 1

    31134 Hildesheim

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Bohlweg" oder "Schuhstr."
      Linie:
      • Bus: 1,2,4 und 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 10 08 44

    31108 Hildesheim

    Öffnungszeiten

    Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 05121 304-611

    Telefon Festnetz: 05121 304-0

    E-Mail: PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Feststellungsbescheid über Behinderung von mindestens Grad 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen
    • Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr)
    • gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für ausländische Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten)

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen Feststellungbescheid über eine Behinderung von mindestens einem Grad 50.
    • Wenn Sie keinen deutschen Pass haben und aus einem Nicht-EU-Staat stammen, brauchen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen Schwerbehindertenausweis können Sie nur beantragen, wenn bei Ihnen zuvor ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wurde.

    Wenn Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen, wird Ihnen bei einem festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 50 automatisch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, sofern dort bereits ein Passfoto von Ihnen vorliegt.

    Wenn das nicht der Fall sein sollte,

    • Sie aber bereits einen Feststellungsbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 haben
    • oder bei Verlust, Beschädigung oder Ablauf Ihres bestehenden Schwerbehindertenausweises,

    können Sie bei der zuständigen Stelle eine (neue) Ausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Für die Ausstellung müssen Sie der zuständigen Stelle ein Lichtbild/ Passfoto von sich zusenden. Die zuständige Stelle prüft jeweils die Voraussetzungen zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.

    Bei vorliegenden Voraussetzungen stellt sie einen (neuen) Schwerbehindertenausweis aus und schickt Ihnen den Ausweis zu.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wichtig: Auf die Rückseite des Lichtbildes oder Passfotos müssen Sie Ihren Namen, Geburtsdatum und das Aktenzeichen der Ausweis ausstellenden Behörde schreiben.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 23.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Merkzeichen, Vergünstigung, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Gehörlos, Beeinträchtigung, Nachteilsausgleich, Schwerbehindert, Beförderung Bus, unentgeltliche Beförderung, besonderer Kündigungsschutz, Beförderung Bahn, Behinderung, Blind, schwerbehindert, außergewöhnliche Gehbehinderung, Mitnahme einer Begleitperson, Schwerbehindertenausweis, öffentliche Verkehrsmittel, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de