Schwerbehindertenausweis Änderung
Beschreibung
Bei wesentlichen Änderungen der gesundheitlichen Verhältnisse der antragstellenden behinderten Person, kommt es zur Neufeststellung der Behinderung durch die zuständige Stelle. Gleichzeitig muss der Schwerbehindertenausweis neu beantragt werden und wird als Identifikationskarte im Scheckkartenformat ausgestellt.
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Schwerbehindertenausweis beantragen
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.
Hinweise für Seevetal: Schwerbehindertenausweis Änderung
HINWEIS: Die Außenstelle Lüneburg des Landessozialamtes bietet derzeit keine Außensprechtage im Seevetaler Rathaus an.
(Im Regelfall bietet das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (ehemals Versorgungsamt) alle zwei Monate einen Außensprechtag im Hittfelder Rathauses an.)
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg -
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Telefon: +49 4131 15-0
Telefax: +49 4131 15-3295
Sprechzeiten in der Außenstelle Lüneburg:
Dienstags von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr,
Donnerstags von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr,
sowie nach Vereinbarung.
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: "Bohlweg" oder "Schuhstr."
Linie:- Bus: 1,2,4 und 5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 10 08 44
31108 Hildesheim
Öffnungszeiten
Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Telefonische Erreichbarkeiten: Mo bis Fr 10:00 - 11:00 Uhr, Di und Do 14:00 - 15:00 (außer an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen) * Besuchstermine sind zwingend zu vereinbaren.
Kontakt
Fax: 04131 15-3295
Telefon Festnetz: 04131 15-0
E-Mail: poststelle-behoerdenzentrum@pd-lg.polizei.niedersachsen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles Lichtbild
- Dokumente und ärztliche Unterlagen, die den Grad der Behinderung dokumentieren
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 24.02.2015
Stichwörter
Schwerbehindertenausweis Änderung