Hundehaltung Abmeldung
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienst
Hundesteuer An- und Abmeldung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Ansprechpartner
Lohne (Oldenburg) - Steuerabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:30 bis 16:00 Uhr  Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:30 bis 16:00 Uhr  Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:30 bis 16:00 Uhr  Donnerstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:30 bis 16:00 Uhr  Freitag: von 08:30 bis 12:30 Uhr 
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Hinweise für Lohne (Oldenburg): Hundehaltung Abmeldung
Hundesteuersatzung
Paragraph: 2.1.16
Hundesteuersatzung
Paragraph: 2.1.16
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019
Stichwörter
Tierhaltung, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Halten von Hunden Abmeldung, Hundehaltung Abmeldung