Hundehaltung Abmeldung
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienst
Hundesteuer Abmeldung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Ansprechpartner
Stadt Damme
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr Do: 14.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ilka von Lehmden (Sachbearbeiterin)
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019
Stichwörter
Halten von Hunden Abmeldung, Tierhaltung, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Hundehaltung Abmeldung