Hundehaltung Abmeldung
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienst
Hundehaltung Abmeldung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Hinweise für Emlichheim: Spezielle Hinweise für Samtgemeinde Emlichheim
Online-Dienstleistung im Bürgerportal der Samtgemeinde Emlichheim. (Dienstleistung kann online beantragt werden)
Online-Dienstleistung im Bürgerportal der Samtgemeinde Emlichheim. (Dienstleistung kann online beantragt werden)
Ansprechpartner
Samtgemeinde Emlichheim - Finanzen und Steuern
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Dita Kieft
Postanschrift
Hauptstraße 24
49824 Emlichheim
E-Mail: kieft@emlichheim.de
Telefon Festnetz: 05943 809-242
Herr Chris Lichtendonk
Postanschrift
Hauptstraße 24
49824 Emlichheim
Telefon Festnetz: 05943 809-140
E-Mail: lichtendonk@emlichheim.de
Frau Friedchen Tübbergen
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019
Stichwörter
Tierhaltung, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Halten von Hunden Abmeldung, Hundehaltung Abmeldung