Hundehaltung Abmeldung
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienst
Zum Serviceportal Stadt Lingen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Lingen (Ems) - Fachdienst Kassen- und Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkhaus am Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus am Rathaus
Anzahl: 156 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkhaus am Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus am Rathaus
Anzahl: 156 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 0591 9144-222
E-Mail: steueramt@lingen.de
Kontaktperson
Frau Wallmann
Telefon Festnetz: 0591 9144-222
E-Mail: r.wallmann@lingen.de
Frau Frerich
Telefon Festnetz: 0591 9144-224
Internet
Formulare
Hundesteuer Abmeldung
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019
Stichwörter
Hundehaltung Abmeldung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden Abmeldung, Tierhaltung