Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Beschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

    • Aufgabe der Hundehaltung
    • Abgabe des Hundes
    • Tod des Hundes
    • Verlust des Hundes
    • Wegzug des Hundehalters

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
     

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Abmeldung

    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Hundesteuer

    Eine Abmeldung eines Hundes hat zu erfolgen, wenn

    • die hundehaltende Person aus dem Stadtgebiet verzieht
    • der Hund an eine neue Hundehalterin oder einen neuen Hundehalter abgegeben wird
    • der Hund ins Tierheim abgegeben wird oder
    • der Hund verstirbt


    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Hundesteuer

    Eine Abmeldung eines Hundes hat zu erfolgen, wenn

    • die hundehaltende Person aus dem Stadtgebiet verzieht
    • der Hund an eine neue Hundehalterin oder einen neuen Hundehalter abgegeben wird
    • der Hund ins Tierheim abgegeben wird oder
    • der Hund verstirbt


    Online-Dienst

    Hundesteuer online abmelden

    ID: L100040_466676993

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

    Ansprechpartner

    Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 1 d

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-3121

    E-Mail: steuern@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Der Fachdienst Finanzen unterstützt die übrigen Organisationseinheiten der Stadt bei der Aufstellung der Haushaltspläne, der Finanzpläne und der Investitionsprogramme. Er beschafft Kredite, verwaltet Kapitalvermögen und Schulden, überwacht die Einhaltung des Haushaltsplanes und ist für betriebswirtschaftliche Fragen zuständig, soweit nicht die Zuständigkeit der übrigen Organisationseinheiten gegeben ist. Er ist zuständig für die Erhebung der Steuern und Gebühren (Straßenreinigung und Abfall) 

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Abmeldeformular

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Abmeldung

    Bei Wegzug des Hundehalters aus dem Stadtgebiet

    • Wegzugsdatum
    • vollständige neue Anschrift
    • Hundemarke

    Bei Abgabe des Hundes an eine neue Halterin oder Halter

    • Abgabedatum
    • Name und die Anschrift der neuen Halterin oder Halter
    • Hundemarke

    Bei Abgabe des Hundes ins Tierheim

    • Abgabedatum
    • Gegebenenfalls Einlieferungschein
    • Hundemarke

    Bei Tod des Hundes

    • Gegebenenfalls Bescheinigung der Tierärztin oder des Tierarztes
    • Sterbedatum des Hundes
    • Hundemarke

    Bei Wegzug des Hundehalters aus dem Stadtgebiet

    • Wegzugsdatum
    • vollständige neue Anschrift
    • Hundemarke

    Bei Abgabe des Hundes an eine neue Halterin oder Halter

    • Abgabedatum
    • Name und die Anschrift der neuen Halterin oder Halter
    • Hundemarke

    Bei Abgabe des Hundes ins Tierheim

    • Abgabedatum
    • Gegebenenfalls Einlieferungschein
    • Hundemarke

    Bei Tod des Hundes

    • Gegebenenfalls Bescheinigung der Tierärztin oder des Tierarztes
    • Sterbedatum des Hundes
    • Hundemarke

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Abmeldung

    Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

    Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Abmeldung

    Die Abmeldung kann

    • online 
    • formlos schriftlich oder
      • per Mail an steuern[at]stadt-oldenburg.de, per Post an Fachdienst Finanzen, Industriestraße 1 d, 26121 Oldenburg oder per Fax 0441 235-3121
    • persönlich im Fachdienst Finanzen gestellt werden.

    Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurück zu geben.

    Die Abmeldung kann

    • online
    • formlos schriftlich oder
      • per Mail an steuern[at]stadt-oldenburg.de, per Post an Fachdienst Finanzen, Industriestraße 1 d, 26121 Oldenburg oder per Fax 0441 235-3121
    • persönlich im Fachdienst Finanzen gestellt werden.

    Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurück zu geben.

    Fristen

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Abmeldung

    Das Ende der Hundehaltung ist von der hundehaltenden Person binnen 14 Tagen bei der Stadt anzuzeigen.

    Das Ende der Hundehaltung ist von der hundehaltenden Person binnen 14 Tagen bei der Stadt anzuzeigen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019

    Version

    Technisch erstellt am 10.12.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Tierhaltung, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Halten von Hunden Abmeldung, Hundehaltung Abmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)