Hundehaltung Abmeldung
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Abmeldung
Gesamtthemenübersicht Hundesteuer
Eine Abmeldung eines Hundes hat zu erfolgen, wenn
- die hundehaltende Person aus dem Stadtgebiet verzieht
- der Hund an eine neue Hundehalterin oder einen neuen Hundehalter abgegeben wird
- der Hund ins Tierheim abgegeben wird oder
- der Hund verstirbt
Gesamtthemenübersicht Hundesteuer
Eine Abmeldung eines Hundes hat zu erfolgen, wenn
- die hundehaltende Person aus dem Stadtgebiet verzieht
- der Hund an eine neue Hundehalterin oder einen neuen Hundehalter abgegeben wird
- der Hund ins Tierheim abgegeben wird oder
- der Hund verstirbt
Online-Dienst
Hundesteuer online abmelden
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Ansprechpartner
Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Abmeldung
Bei Wegzug des Hundehalters aus dem Stadtgebiet
- Wegzugsdatum
- vollständige neue Anschrift
- Hundemarke
Bei Abgabe des Hundes an eine neue Halterin oder Halter
- Abgabedatum
- Name und die Anschrift der neuen Halterin oder Halter
- Hundemarke
Bei Abgabe des Hundes ins Tierheim
- Abgabedatum
- Gegebenenfalls Einlieferungschein
- Hundemarke
Bei Tod des Hundes
- Gegebenenfalls Bescheinigung der Tierärztin oder des Tierarztes
- Sterbedatum des Hundes
- Hundemarke
Bei Wegzug des Hundehalters aus dem Stadtgebiet
- Wegzugsdatum
- vollständige neue Anschrift
- Hundemarke
Bei Abgabe des Hundes an eine neue Halterin oder Halter
- Abgabedatum
- Name und die Anschrift der neuen Halterin oder Halter
- Hundemarke
Bei Abgabe des Hundes ins Tierheim
- Abgabedatum
- Gegebenenfalls Einlieferungschein
- Hundemarke
Bei Tod des Hundes
- Gegebenenfalls Bescheinigung der Tierärztin oder des Tierarztes
- Sterbedatum des Hundes
- Hundemarke
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Abmeldung
Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Abmeldung
Die Abmeldung kann
- online
- formlos schriftlich oder
- per Mail an steuern[at]stadt-oldenburg.de, per Post an Fachdienst Finanzen, Industriestraße 1 d, 26121 Oldenburg oder per Fax 0441 235-3121
- persönlich im Fachdienst Finanzen gestellt werden.
Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurück zu geben.
Die Abmeldung kann
- online
- formlos schriftlich oder
- per Mail an steuern[at]stadt-oldenburg.de, per Post an Fachdienst Finanzen, Industriestraße 1 d, 26121 Oldenburg oder per Fax 0441 235-3121
- persönlich im Fachdienst Finanzen gestellt werden.
Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurück zu geben.
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundehaltung Abmeldung
Das Ende der Hundehaltung ist von der hundehaltenden Person binnen 14 Tagen bei der Stadt anzuzeigen.
Das Ende der Hundehaltung ist von der hundehaltenden Person binnen 14 Tagen bei der Stadt anzuzeigen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019
Stichwörter
Tierhaltung, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Halten von Hunden Abmeldung, Hundehaltung Abmeldung