Hundehaltung Abmeldung
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienst
Zum Serviceportal Samtgemeinde Hanstedt
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Hinweise für Hanstedt: Hundehaltung Abmeldung
Im Gebiet der Samtgemeinde Hanstedt ist die Samtgemeindeverwaltung zuständig.
Ansprechpartner
Team Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.
Kontakt
Fax: +49 4184 803-49
Telefon Festnetz: +49 4184 803-0
Kontaktperson
Frau Katharina Offermann
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Formulare
Hinweise für Hanstedt: Hundehaltung Abmeldung
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Hinweise für Hanstedt: Hundehaltung Abmeldung
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem
- die Hundehaltung aufgegeben bzw. der Hund abgegeben wird,
- der Hund abhanden kommt oder verstirbt
- oder die*der Hundehalter*in wegzieht.
Weitere Informationen
Hinweise für Hanstedt: Hundehaltung Abmeldung
- Hundesteuersatzung Gemeinde Asendorf vom 16.12.2015
- Hundesteuersatzung Gemeinde Brackel vom 02.12.2015
- Online-Dienstleistung Hundehaltung Abmeldung
- Hundesteuersatzung Gemeinde Undeloh vom 21.12.2015
- Hundesteuersatzung Gemeinde Marxen vom 08.12.2015
- Hundesteuersatzung Gemeinde Egestorf vom 12.05.2023
- Hundesteuersatzung Gemeinde Hanstedt vom 08.12.2015
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundehaltung Abmeldung, Halten von Hunden Abmeldung, Hundeabmeldung, Tierhaltung