Hundehaltung Abmeldung
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Hinweise für Rosengarten: Hundehaltung Abmeldung
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt oder die Hundehalterin/der Hundehalter wegzieht.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt oder die Hundehalterin/der Hundehalter wegzieht.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Rosengarten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags, dienstags, freitags 8:00 - 12:00 Uhr donnerstags 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:15 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Hinweise für Rosengarten: Hundehaltung Abmeldung
- Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert Ihren eingescannten Personalausweis hochzuladen.
- Bescheinigung des Tierarztes bei Euthanasierung
- Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert Ihren eingescannten Personalausweis hochzuladen.
- Bescheinigung des Tierarztes bei Euthanasierung
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019
Stichwörter
Tierhaltung, Halten von Hunden Abmeldung, Hundeabmeldung, Hundehaltung Abmeldung, Hundeanmeldung