Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Beschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

    • Aufgabe der Hundehaltung
    • Abgabe des Hundes
    • Tod des Hundes
    • Verlust des Hundes
    • Wegzug des Hundehalters

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
     

    Hinweise für Rosengarten: Hundehaltung Abmeldung

    Allgemeine Informationen

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt oder die Hundehalterin/der Hundehalter wegzieht. 

    Hunderegister Niedersachsen



    Allgemeine Informationen

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt oder die Hundehalterin/der Hundehalter wegzieht.

    Hunderegister Niedersachsen



    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Gemeinde Rosengarten

    ID: L100040_479154580

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2022

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rosengarten

    Adresse

    Hausanschrift

    Bremer Straße 42

    21224 Rosengarten

    Öffnungszeiten

    montags, dienstags, freitags 8:00 - 12:00 Uhr donnerstags 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:15 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4108 43330

    Fax: +49 4108 433339

    E-Mail: rathaus@gemeinde-rosengarten.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.07.2021

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Abmeldeformular

    Hinweise für Rosengarten: Hundehaltung Abmeldung

    • Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert Ihren eingescannten Personalausweis hochzuladen.
    • Bescheinigung des Tierarztes bei Euthanasierung
    • Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert Ihren eingescannten Personalausweis hochzuladen.
    • Bescheinigung des Tierarztes bei Euthanasierung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Hinweise für Rosengarten: Hundehaltung Abmeldung

    Fristen

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019

    Version

    Technisch erstellt am 10.12.2013

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tierhaltung, Halten von Hunden Abmeldung, Hundeabmeldung, Hundehaltung Abmeldung, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024