Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Beschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

    • Aufgabe der Hundehaltung
    • Abgabe des Hundes
    • Tod des Hundes
    • Verlust des Hundes
    • Wegzug des Hundehalters

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
     

    Hinweise für Diepholz: Hundehaltung Abmeldung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

    • Aufgabe der Hundehaltung
    • Abgabe des Hundes
    • Tod des Hundes
    • Verlust des Hundes
    • Verzug in eine andere Gemeinde/Stadt.

    Die Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Hundehaltung bei der Stadt Diepholz erfolgen.

    Dies kann auf schriftlichem Wege durch das Abmeldeformular geschehen, als auch online durch das 24 Digitale-Dienstleistungen-Portal, oder direkt vor Ort im Rathaus der Stadt Diepholz.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Stadt Diepholz

    ID: L100040_475750166

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Diepholz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    49356 Diepholz

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8:30 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05441 909-252

    Telefon Festnetz: 05441 909

    E-Mail: webmaster@stadt-diepholz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Abmeldeformular

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

    Bemerkungen

    Hinweise für Diepholz: Hundehaltung Abmeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hundehaltung Abmeldung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden Abmeldung, Tierhaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de