Hundehaltung Abmeldung
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Hinweise für Springe: Hundehaltung Abmeldung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der Stadt Springe.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der Stadt Springe.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienst
Hundehaltung Abmeldung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Ansprechpartner
Fachdienst 20 - Kämmerei
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: finanzen@springe.de
Kontaktperson
Frau Geide
Zuständig für
- Sonstiges: hundesteuer@springe.de
Fax: 05041 73-9285
Telefon Festnetz: 05041 73-285
E-Mail: cornelia.geide@springe.de
Frau Stappenbeck
Zuständig für
- Sonstiges: hundesteuer@springe.de
Telefon Festnetz: 05041 73-257
Fax: 05041 73-9257
E-Mail: hildegard.stappenbeck@springe.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Hinweise für Springe: Hundehaltung Abmeldung
- Ausgefülltes Abmeldeformular und/oder Bescheinigung des Tierarztes
Zusendung gern per E-Mail oder Fax. Auch ist eine papierlose Online-Abmeldung möglich.
- Ausgefülltes Abmeldeformular und/oder Bescheinigung des Tierarztes
Zusendung gern per E-Mail oder Fax. Auch ist eine papierlose Online-Abmeldung möglich.
Formulare
Hinweise für Springe: Hundehaltung Abmeldung
- Abmeldung HundesteuerHiermit melden Sie Ihren Hund von der Hundesteuer ab.
- Abmeldung HundesteuerHiermit melden Sie Ihren Hund von der Hundesteuer ab.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Hinweise für Springe: Hundehaltung Abmeldung
- Hundesteuersatzung der Stadt Springe
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
- Hundesteuersatzung der Stadt Springe
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Hinweise für Springe: Hundehaltung Abmeldung
Die Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Die Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Weitere Informationen
Hinweise für Springe: Hundehaltung Abmeldung
- HundesteuersatzungHundesteuersatzung Stadt Springe
- Merkblatt Hundehaltung
- Merkblatt Hundehaltung
- HundesteuersatzungHundesteuersatzung Stadt Springe
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019
Stichwörter
Tierhaltung, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Halten von Hunden Abmeldung, Hundehaltung Abmeldung