Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Beschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

    • Aufgabe der Hundehaltung
    • Abgabe des Hundes
    • Tod des Hundes
    • Verlust des Hundes
    • Wegzug des Hundehalters

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
     

    Hinweise für Springe: Hundehaltung Abmeldung

    Allgemeine Informationen

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

    • Aufgabe der Hundehaltung
    • Abgabe des Hundes
    • Tod des Hundes
    • Verlust des Hundes
    • Wegzug des Hundehalters

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der Stadt Springe.

    Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.



    Online-Dienst

    Hundehaltung Abmeldung

    ID: L100040_457517161

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Springe - Fachdienst 20 - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Burghof 1

    31832 Springe

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Der Fachdienst Finanzwesen ist für die Haushaltswirtschaft (Beschaffung, Planung Verwendung und Kontrolle öffentlicher Mittel) sowie insbesondere die Aufstellung, Feststellung und Ausführung der eigenen Haushaltspläne zuständig. Circa ein Viertel aller ordentlichen Erträge der Stadt Springe wird von den Bürgern direkt über Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer aufgebracht. Die Veranlagung dieser zur stetigen Aufgabenerfüllung erforderlichen eigenen öffentlich-rechtlichen Finanzmittel (derzeit ca. 12 Mio. €) erfolgt durch die Steuerabteilung des Fachdienstes Finanzen.

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Abmeldeformular

    Hinweise für Springe: Hundehaltung Abmeldung

    • Ausgefülltes Abmeldeformular und/oder Bescheinigung des Tierarztes

      Zusendung gern per E-Mail oder Fax. Auch ist eine papierlose Online-Abmeldung möglich.

    Formulare

    Hinweise für Springe: Hundehaltung Abmeldung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Hinweise für Springe: Hundehaltung Abmeldung

    Fristen

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Hinweise für Springe: Hundehaltung Abmeldung

    Die Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

    Weitere Informationen

    Hinweise für Springe: Hundehaltung Abmeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hundehaltung Abmeldung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden Abmeldung, Tierhaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de