Hundehaltung Abmeldung
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienst
Hundesteuerabmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Oderwald
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marco Rudolphi (Steuern und Abgaben, Mieten und Pachten, Vollstreckung)
Frau Ramona Hitsch (Kämmerei)
Herr Jon Stucki
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019
Stichwörter
Tierhaltung, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Halten von Hunden Abmeldung, Hundehaltung Abmeldung